Deutschlands Genossenschaftsbanken stellen sich nach einem guten Start 2021 auf mögliche Rückschläge infolge der Corona-Pandemie ein.
Zwar werde sich die Ergebnislage der Institute im Zuge der Konjunkturerholung wahrscheinlich stabilisieren, sagte Andreas Martin, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), am Dienstag in Frankfurt. «Zugleich ist aber durch die Rezession des Jahres 2020 und die für Unternehmen nun nicht mehr ausgesetzte Insolvenzantragspflicht mit steigenden Insolvenzzahlen zu rechnen, die sich in höheren, aber für uns verkraftbaren Kreditausfällen widerspiegeln werden.»
Mit einer deutlich um 1,5 Milliarden Euro auf gut 2,3 Milliarden Euro erhöhten Risikovorsorge für das mögliche Platzen von Krediten hat sich die genossenschaftliche Finanzgruppe gewappnet. Die höhere Vorsorge ist auch ein Grund dafür, dass der konsolidierte Vorsteuergewinn mit gut 7,2 Milliarden Euro deutlich unter dem Vorjahreswert von rund 10,2 Milliarden Euro blieb. Seinerzeit hatten Wertaufholungen an den Kapitalmärkten das Ergebnis hoch getrieben.
Nach Steuern kam die Gruppe 2020 auf einen Jahresüberschuss von gut 5,0 Milliarden Euro (Vorjahr: 7,0). Zu der Finanzgruppe gehören unter anderen 814 (Vorjahr: 841) Volksbanken und Raiffeisenbanken, die Sparda-Banken sowie die DZ-Bank-Gruppe.
BVR-Präsidentin Marija Kolak warnte in der Debatte um eine europäische Einlagensicherung vor voreiligen Zugeständnissen Deutschlands. Fälle wie jener der inzwischen insolventen Bremer Greensill Bank belegten, «welche Fehlanreize durch eine vergemeinschaftete Einlagensicherung entstehen können», führte Kolak aus: «Banken ohne nachhaltiges Geschäftsmodell ziehen Einlagen aggressiv an, weil sie hoffen können, anschließend von einer gemeinsamen Einlagensicherung aufgefangen zu werden.»
Die Greensill Bank AG hatte im Zinstief mit vergleichsweise hohen Sparzinsen auf Tages- und Festgeldanlagen gelockt. Inzwischen ermittelt die Bremer Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Bilanzfälschung. Die Finanzaufsicht Bafin schloss das Bremer Institut Anfang März, am 16. März eröffnete das Amtsgericht Bremen ein Insolvenzverfahren. Von der Pleite betroffene Privatanleger wurden überwiegend entschädigt, etliche Kommunen bangen noch um Millionen.
Nach einem Gerichtsurteil sehen sich auch die Genossenschaftsbanken Forderungen nach der Rückzahlung von Bankgebühren gegenüber. Diese seien aber für die Geldhäuser der Gruppe «gut verkraftbar», sagte Vorstandsmitglied Gerhard Hofmann am Dienstag. Es gehe in den jeweiligen Fällen in der Regel um keinen hohen Beträge. Kein Kunde müsse ich von sich aus melden, ergänzte BVR-Präsidentin Kolak. Alle Bestandskunden seien informiert worden, es folgten Einzelgespräche.
Der Bundesgerichtshof hatte im April entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zustimmung der Kunden einholen müssen. Die Klausel, wonach Geldhäuser von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige Verbraucher unangemessen. Viele Bankkunden können nun einen Teil zu viel gezahlter Gebühren zurückfordern.
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