24. November 2024

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Heil will Kurzarbeiter-Regelung bis Ende 2021 verlängern

Mit der Kurzarbeiter-Regelung können Unternehmen Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Normalerweise müssen es mindestens 30 Prozent sein.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will die bestehende Kurzarbeiter-Regelung bis Ende 2021 verlängern. «Kurzarbeit war und ist unsere stabile Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal», sagte Heil der «Rheinischen Post».

Die Arbeitslosigkeit gehe zurück, das sei erfreulich. «Aber angesichts der Tatsache, dass es in einer Reihe Branchen noch konjunkturelle Störungen gibt, halte ich es für sinnvoll, vorsorglich die bestehenden Regelungen für Kurzarbeit bis zum Ende des Jahres zu verlängern», so der SPD-Politiker weiter.

Ähnlich wie Heil hatte sich am Wochenende Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz geäußert: Sowohl die Kurzarbeiter-Regelung als auch die Wirtschaftshilfen für strauchelnde Unternehmen sollten bis Ende des Jahres verlängert werden, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Von verschiedenen Ökonomen gab es Kritik an einer Verlängerung der Maßnahmen: Das wäre «völlig verfrüht», sagte Lars Feld, ehemaliger Chef der Wirtschaftsweisen, der «Rheinischen Post».

Derzeit können Betriebe, die bis 30. September Kurzarbeit einführen, erleichterte Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen. Ein Unternehmen kann demnach Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind; normalerweise müssen es mindestens 30 Prozent sein. Auch Leiharbeitskräfte können Kurzarbeitergeld bekommen.