Vor dem Arbeitsgericht Frankfurt hat die Verhandlung über den Lokführerstreik bei der Deutschen Bahn begonnen.
In Anwesenheit des Vorsitzenden der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Claus Weselsky, stritten die Anwälte beider Seiten zu Beginn über den Umfang und exakten Inhalt der GDL-Streikforderungen. Ein Vergleich oder eine Entscheidung des Gerichts war zunächst nicht absehbar.
Bahn will Streik beenden
Der bundeseigene Konzern will eine einstweilige Verfügung gegen die GDL erreichen, um den am Donnerstag auf den Personenverkehr ausgeweiteten Arbeitskampf zu beenden. Sie hält den Streik für nicht rechtmäßig, weil Ziele verfolgt würden, die nicht mit einem Tarifvertrag zu regeln seien. Gegen eine Entscheidung wäre noch eine Berufung beim Landesarbeitsgericht möglich.
Ungeachtet eines verbesserten Angebots der Konzernleitung hatte die Gewerkschaft ihre dritte Streikwelle im laufenden Tarifstreit fortgesetzt und weitere Verhandlungen vorerst abgelehnt.
Die Bahn vermutet hinter dem Fünf-Tage-Streik der GDL politische und juristische Zielsetzungen. Konkret geht es um die Frage des sogenannten Tarifeinheitsgesetzes (TEG). Das Gesetz sieht vor, dass in einem Unternehmen mit mehreren Gewerkschaften nur die Tarifverträge der größeren Arbeitnehmervertretung angewendet werden. In den meisten der rund 300 Betriebe der Deutschen Bahn ist das aus Sicht des Konzerns die mit der GDL konkurrierende Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG).
Schwere Vorwürfe von Weselsky
Weselsky bringt die Umsetzung des Gesetzes im Bahnkonzern immer wieder in Zusammenhang mit den Tarifverhandlungen, bei denen es aus Sicht der Bahn ausschließlich um die üblichen Fragen wie Tariferhöhungen und Laufzeiten gehen sollte. «Die Zielsetzung des Bahnvorstandes ist die Existenzvernichtung der GDL», hatte Weselsky bereits am Donnerstagmorgen in Leipzig mit Blick auf das TEG erklärt. Nun müssen die Richter entscheiden.
Auch im November 2014 klagte die Bahn gegen laufende Streiks der GDL in der damaligen Tarifrunde. Damals argumentierte die Bahn, dass der Arbeitskampf unverhältnismäßig hohen Schaden anrichte – vergeblich. Die GDL siegte in zwei Instanzen der Arbeitsgerichte in Frankfurt.
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