Der Untreue-Prozess gegen drei frühere und einen amtierenden Personalmanager von Volkswagen geht in der neuen Woche in die Schlussphase.
Heute werden die Plädoyers erwartet. Das Braunschweiger Landgericht will die zunächst bis Ende Oktober angesetzte Hauptverhandlung abkürzen, weitere Zeugenaussagen hielt es nach jüngstem Planungsstand nicht für nötig. Nun sollen Staatsanwaltschaft und Verteidigung früher als gedacht ihre Abschlussvorträge halten. Ein Urteil könnte die Kammer um den Vorsitzenden Richter Bohle Behrendt dann am Dienstagmorgen verkünden.
In dem Verfahren geht es um die mutmaßlich überzogene Bezahlung führender Betriebsräte (Az.: 16 KLs 85/19). Die Ankläger werfen den Führungskräften – darunter die Ex-Konzernpersonalchefs Horst Neumann und Karlheinz Blessing – vor, hohen Mitgliedern der bei VW sehr einflussreichen Mitarbeitervertretung zwischen 2011 und 2016 unangemessen üppige Bezüge freigegeben zu haben. Sie sehen darin Untreue, teils auch im besonders schweren Fall. Dem größten europäischen Autohersteller soll aufgrund von verminderten Gewinnen so ein Schaden von mehr als 5 Millionen Euro entstanden sein.
Gehälter und Boni
Thema im Prozess waren auch die Gehälter und Boni des früheren Betriebsratschefs von VW, Bernd Osterloh. Er trat als Zeuge auf, ein gesondertes Beihilfeverfahren wurde in seinem Fall abgetrennt.
Nach Ansicht der Staatsanwälte hatten die Personalmanager Kriterien zur Gehaltsbestimmung der leitenden Betriebsräte «bewusst so gewählt, dass scheinbar ein erhöhtes Gehalt gerechtfertigt war, obwohl dies nicht korrekt war». Kritiker sehen zudem Versuche der Leitung, sich über Jahre hinweg die Loyalität der Arbeitnehmerbank bei schwierigen Entscheidungen etwa über Produktionsverlagerungen zu erkaufen.
Die Verteidigung stritt dies ab, die Gehälter seien in Ordnung. Es sei klar gewesen, dass Osterloh und andere hohe Betriebsräte – Management-Positionen vergleichbar – viel Erfahrung sowie eine «beachtliche und strategische Qualifikation» erworben hätten. In guten Bonusjahren verdiente Osterloh bis zu einer Dreiviertelmillion Euro. Im Mai dieses Jahres ging er überraschend als Personalvorstand zur VW-Nutzfahrzeug-Holding Traton. Er hatte jedoch auch zuvor schon mehrfach Angebote erhalten, auf Management-Positionen zu wechseln.
Die Anwälte erklärten, die betreffenden Betriebsräte hätten jeweils «beachtliche Karrieren» hingelegt und oft auf «auf Augenhöhe» mit dem Management verhandelt. Im Fall einer Verurteilung kann Untreue im besonders schweren Fall bis zehn Jahre Freiheitsstrafe bedeuten.
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