Im Untreue-Prozess gegen drei frühere und einen amtierenden Personalmanager von Volkswagen hat die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen und Geldauflagen gefordert, die Verteidigung plädiert auf Freispruch.
In Bezug auf die Bezahlung und Boni führender Betriebsräte hätten die Angeklagten pflichtwidrig und vorsätzlich gehandelt, sagte Staatsanwältin Sonja Walther am Montag im Landgericht Braunschweig. Sie warf den Personalverantwortlichen beim größten europäischen Autohersteller Untreue, teils auch im besonders schweren Fall vor. (Az.: 16 KLs 85/19)
Die Verteidiger forderten dagegen Freisprüche. Die Vorwürfe seien unbegründet, sagte der Verteidiger von Ex-Konzernpersonalvorstand Karlheinz Blessing am Montag vor dem Landgericht Braunschweig. Auch sein Vorgänger im wichtigen VW-Amt, Horst Neumann, wies den Untreue-Vorwurf erneut zurück.
Die Führungskräfte – darunter die Ex-Konzernpersonalchefs Horst Neumann und Karlheinz Blessing – haben nach Überzeugung der Ankläger hohen Mitgliedern der Mitarbeitervertretung zwischen 2011 und 2016 unangemessen üppige Bezüge freigegeben. Zwischen sechs Monaten und zwei Jahren Bewährungsstrafe forderte die Staatsanwaltschaft dafür. Zudem sollen die Angeklagten Geldauflagen zwischen 30 000 Euro und 1,5 Millionen Euro an gemeinnützige Vereine zahlen. Der Prozess wird mit den Plädoyers der Verteidiger fortgesetzt. Ein Urteil könnte am Dienstag fallen.
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