Nächste Etappe im Rechtsstreit um den geplanten Ostseetunnel zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte am Mittwoch höchstrichterlich ein Urteil des Gerichts der EU zu dänischen Staatshilfen für das Milliardenprojekt im Fehmarnbelt.
Der Richterspruch von 2018 besagt, dass die EU-Kommission nicht genau genug geprüft habe, ob die Hilfen rechtens sind. Einsprüche gegen dieses Urteil wurden am Mittwoch abgewiesen, wie der EuGH in Luxemburg mitteilte (Rechtssachen C-174/19 und C-175/19).
Konkret wies der EuGH sowohl die Rechtsmittel der Fährbetreiber gegen Teile des damaligen Urteils als auch die Einwände der Kommission ab. Die dänische Baugesellschaft Femern A/S als auch das Land Schleswig-Holstein bewerteten die Entscheidung als positiven Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung des Großprojekts. Die Vorbereitungsarbeiten für den geplanten Ostseetunnel laufen weiter, der Rechtsstreit wird in einem weiteren Verfahren fortgesetzt.
Die Reedereien Scandlines Dänemark und Scandlines Deutschland, unterstützt durch das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung und weitere Reedereien, hatten gegen von Dänemark zugesagte staatliche Hilfen geklagt und eine Wettbewerbsverzerrung kritisiert. Die Klage richtete sich gegen die EU-Kommission, die 2015 nicht eingeschritten war. Das EU-Gericht gab den Reedereien 2018 in wichtigen Punkten Recht.
Die Kommission leitetet nach dem Urteil des EU-Gerichts bereits eine genauere Prüfung ein, auch gegen das Ergebnis dieser Prüfung ist wiederum geklagt worden. Eine Entscheidung in diesem Verfahren steht noch aus. Die Auseinandersetzung könnte sich noch Jahre hinziehen.
Im Kern geht es um zwei Entscheidungen der EU-Kommission. Sie betrafen die Unterstützung für Straßen- und Eisenbahnanbindungen in Dänemark, die Hinterlandanbindung, und für die sogenannte Festverbindung, den Bahn- und Autotunnel zwischen dem deutschen Puttgarden und dem dänischen Rødby.
Eine Scandlines-Sprecherin sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Entscheidung sei wie erwartet ausgefallen. Der Fokus von Scandlines liege nun auf der Genehmigung der EU-Kommission von 2020, die zunächst vom dänischen Staat und danach von Stena Line und Scandlines angefochten worden sei.
Das dänische Verkehrsministerium äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht zu dem Urteil. Eine Sprecherin der Baugesellschaft Femern A/S sagte der dpa, «wir freuen uns, dass die Klage als unbegründet abgewiesen wurde».
Schleswig-Holsteins Verkehrs-Staatssekretär Thilo Rohlfs sprach von einer guten Nachricht. «Damit wurde auf dänischer Seite eine weitere Hürde auf dem Weg zur festen Fehmarnbeltquerung genommen.» Für das Großprojekt sei dies ein wichtiges Zeichen. «So rücken wir dieser bedeutenden transeuropäischen Verbindung wieder ein Stück näher.»
Nach Angaben von Femern A/S sind derzeit rund 60 Arbeitsschiffe im Fehmarnbelt im Einsatz. Auf dänischer Seite wurde Anfang Juli begonnen, den 18 Kilometer langen Tunnelgraben auszuheben. Mittlerweile laufen diese Arbeiten auch auf deutscher Seite.
Der Straßen- und Eisenbahntunnel soll voraussichtlich von 2029 an als feste Fehmarnbelt-Querung die Ostseeinsel Fehmarn mit der dänischen Insel Lolland verbinden. Für die Baukosten von geschätzt 7,1 Milliarden Euro muss Dänemark allein aufkommen. Deutschland trägt die Kosten für die Straßen- und Schienenanbindung auf deutscher Seite in Höhe von geschätzt 3,5 Milliarden Euro.
Bis Ende des Jahres soll laut Femern A/S der sogenannte Arbeitshafen bei Rødbyhavn auf Lolland fertig sein. Laut Femern A/S ist auf dänischer Seite bereits die künftige Einfahrt in den Tunnel erkennbar. Dort ist die Baugrube ausgehoben, der Rohbau wird für das Portalgebäude vorbereitet. Auch die Arbeiten an der Fabrik, in der die einzelnen Elemente des sogenannten Absenktunnels gefertigt werden sollen, sind demnach bereits im Gang. Das erste Segment soll 2024 verlegt werden.
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