Der Bund will angesichts der verschärften Corona-Lage Betreiber von Weihnachtsmärkten stärker unterstützen. Das kündigte der geschäftsführende Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung sowie nach Verhandlungen mit dem Finanzministerium an.
Dabei gehe es etwa um einen
erleichterten Zugang zu Eigenkapitalzuschüssen. Wegen drastisch gestiegener Infektionszahlen haben einige Länder beschlossen, Weihnachtsmärkte abzusagen.
Die bisher bis Jahresende befristete Überbrückungshilfe als zentrales Kriseninstrument der Bundesregierung wird – wie bereits bekannt – bis Ende März 2022 verlängert. Aus der Überbrückungshilfe III Plus soll nach den Worten Altmaiers die Überbrückungshilfe IV werden. Verlängert werden solle auch die Neustarthilfe für Soloselbstständige.
Altmaier nannte die Corona-Lage «außergewöhnlich ernst». Zwar sei der wirtschaftliche Aufschwung in Deutschland intakt. Es gehe aber nun darum, den «Sicherheitsgurt» für den Winter anzulegen für Firmen und Beschäftigte.
Weitere Unterstützung geplant
Im Beschlusspapier nach den Beratungen von Bund und Ländern am vergangenen Donnerstag hieß es, der Bund wolle gemeinsam mit den Ländern weitere Maßnahmen zur Unterstützung der von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Advents- und Weihnachtsmärkte entwickeln. Für betroffene Unternehmen des Handels solle weiterhin die Möglichkeit bestehen, aufgrund von Maßnahmen nicht verkäufliche Saisonware im Rahmen der Überbrückungshilfe zu berücksichtigen.
Die milliardenschweren Überbrückungshilfen sind das zentrale Kriseninstrument des Bundes, um die Folgen der Pandemie auf Firmen und Jobs abzufedern. Unterstützt werden nach derzeitigem Stand Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent – diese Regel soll laut Altmaier auch bei der Verlängerung gelten. Vergleichswert ist in der Regel der jeweilige Monat im Vor-Corona-Jahr 2019. Erstattet werden fixe Betriebskosten wie Mieten und Pachten oder Ausgaben für Strom und Versicherungen. Die Förderhöhe ist gestaffelt je nach Höhe des Umsatzeinbruchs.
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