Im Streit um Schadenersatz wegen des Dieselskandal-Motors EA189 zeichnet sich am Bundesgerichtshof (BGH) zum ersten Mal eine Niederlage von Audi ab.
Die Karlsruher Richterinnen und Richter wollen vier Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) München bestätigen, das Audi-Käufern das geforderte Geld weitgehend zugesprochen hatte, wie sich in der Verhandlung am Donnerstag abzeichnete. Das Urteil wurde für 15.00 Uhr angekündigt.
Der Motor EA189 wurde bei Volkswagen entwickelt, aber auch in verschiedenen Modellen der VW-Tochter Audi eingesetzt. In früheren Fällen hatte der BGH konkrete Anhaltspunkte dafür vermisst, dass bei Audi jemand von der illegalen Abgastechnik wusste. Das OLG München war dagegen zu der Überzeugung gelangt, dass es undenkbar sei, dass nicht mindestens ein Audi-Verantwortlicher davon Kenntnis hatte. Der Vorsitzende BGH-Richter Rüdiger Pamp sagte, an diese tatrichterliche Würdigung fühle sich sein Senat gebunden. (Az. VII ZR 238/20 u.a.)
Andere Instanzgerichte könnten die OLG-Argumentation dann künftig als Blaupause nutzen. Allerdings haben vergleichsweise wenige Betroffene direkt gegen Audi geklagt. Die meisten haben Schadenersatz von VW gefordert, der vor Gericht deutlich einfacher durchzusetzen ist.
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