23. November 2024

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Wirecard-Bilanzen sollen für nichtig erklärt werden

Eine Zivilklage vor dem Münchner Landgericht könnte im Wirecard-Skandal große Folgen nicht für die Aktionäre, auch für das Finanzamt haben. Es geht um Milliarden Euro.

Das Münchner Landgericht wird in dieser Woche im Wirecard-Skandal eine Klage von großer Bedeutung für Aktionäre und Finanzamt verhandeln.

Insolvenzverwalter Michael Jaffé will die mutmaßlich gefälschten Wirecard-Jahresbilanzen 2017 und 2018 für nichtig erklären lassen. Der Anwalt will darüber hinaus auch die Beschlüsse der Hauptversammlungen anfechten, auf denen die Aktionäre die Dividendenzahlungen für diese beiden Jahre abgesegnet hatten. Verhandelt wird die Zivilklage an diesem Donnerstag, wie das Landgericht München I am Montag mitteilte. Ein Urteil wird nicht erwartet.

Der Konzern war 2020 nach dem Eingeständnis von Scheinbuchungen in Milliardenhöhe zusammengebrochen, der frühere Vorstandschef Markus Braun sitzt seit fast eineinhalb Jahren in Untersuchungshaft. Wirecard hatte 2017 und 2018 hohe Gewinne von zusammen über 600 Millionen Euro ausgewiesen und einen zweistelligen Millionenbetrag an Dividenden ausgeschüttet. Nach den Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft gab es diese Gewinne in der Realität gar nicht. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Wirecard-Vorstand Banken und Investoren um etwa 3 Milliarden Euro betrog.

Sollte das Gericht der Klage des Insolvenzverwalters stattgeben, könnte das die Grundlage für die Rückforderung sowohl der Dividenden als auch der von Wirecard gezahlten Steuern sein – denn Unternehmenssteuern bemessen sich zu einem Großteil an Umsätzen und Gewinnen. Die Sachlage ist kompliziert, denn gleichzeitig haben Wirecard-Aktionäre im Insolvenzverfahren wegen ihrer immensen Kursverluste Forderungen in Höhe von über 12 Milliarden Euro angemeldet.

Beklagte auf der Gegenseite ist die Wirecard AG. Das Unternehmen macht aber keine Geschäfte mehr. Ex-Vorstandschef Braun oder andere ehemalige Wirecard-Führungskräfte werden in der Verhandlung nicht auftreten.