Das Bundeskartellamt hat Plänen deutscher Milcherzeuger für flächendeckende Preisaufschläge eine Absage erteilt.
Das vom Agrardialog Milch ausgearbeitete Finanzierungskonzept zu Gunsten der Rohmilcherzeuger sei «kartellrechtlich nicht zulässig», sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt in Bonn. Ausdrücklich bemängelten die Wettbewerbshüter, dass bei dem Konzept der Milcherzeuger Nachhaltigkeitsaspekte keine Rolle spielten.
«Im Kern geht es um die Verabredung von Preisaufschlägen, die über die Lieferkette bis zum Milchregal durchgereicht werden», erklärte der Chef der Aufsichtsbehörde. Nach Auffassung der Milcherzeuger seien die Preisaufschläge notwendig, da die Milchpreise nicht angemessen und kostendeckend seien.
Konkret sah das Modell des Agrardialogs eine nachträgliche Preisstabilisierung des vertraglichen «Milchgelds» für die landwirtschaftlichen Erzeuger vor. Dafür sollten die durchschnittlichen Kosten der Milcherzeugung für landwirtschaftliche Betriebe branchenweit ermittelt werden und den Ausgangspunkt für einheitliche Aufschläge auf den Milch-Grundpreis bilden. Als bindender Bestandteil in den Verträgen zwischen Erzeugern, Molkereien und Lebensmitteleinzelhandel sollten die Aufschläge laufend angepasst werden.
Dies ging dem Bundeskartellamt jedoch deutlich zu weit. «Gemeinwohlziele wie Nachhaltigkeit sind rechtlich anerkannt. Aber das wirtschaftliche Interesse an einem höheren Einkommensniveau kann für sich genommen keine Freistellung solch einer Vereinbarung rechtfertigen», sagte Mundt. Nachhaltigkeitsaspekte spielten bei dem Finanzierungsmodell keine Rolle, kritisierten die Wettbewerbshüter. Konkrete Produktionskriterien für die Rohmilch mit Blick auf Nachhaltigkeitsaspekte sehe das Konzept nicht vor.
Flächendeckende Preiserhöhungen
Wegen der angestrebten branchenweiten Geltung des Projekts wäre das vorgestellte Modell nach Einschätzung der Wettbewerbshüter auf eine flächendeckende Erhöhung der Milchpreise hinausgelaufen. Damit würden zukünftig gerade die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Milch und Milchprodukte im Lebensmitteleinzelhandel kaufen, die Möglichkeit einbüßen, auf günstigere Alternativangebote auszuweichen.
«Grundsätzlich ermuntern und unterstützen wir landwirtschaftliche Erzeuger, die mit Kooperationen ihre Position stärken wollen oder Nachhaltigkeitsziele verfolgen», sagte Mundt. Deutsches und europäisches Kartellrecht stehe dem nur in den seltensten Fällen entgegen. «Wenn hingegen Preisbestandteile abgesprochen werden, sind die Grenzen des Kartellrechts klar überschritten.»
Der Agrardialog habe aber jederzeit die Möglichkeit, der Wettbewerbsbehörde ein Nachhaltigkeitskonzept vorzulegen, das nicht auf eine Preisabsprache zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher zurückgreife.
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