24. November 2024

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EU-Kommission will Umweltregeln für Produkte erlassen können

Kritiker fühlen sich an das Glühbirnenverbot erinnert und befürchten, so etwas kommt jetzt für viele andere Produkte. Die Möglichkeit dazu könnte die EU-Kommission in der Tat bekommen.

Im Kampf um eine intakte Natur stellt die EU-Kommission an diesem Mittwoch ein umfangreiches Gesetzesvorhaben vor. Sie möchte, dass EU-Staaten und EU-Parlament ihr weitreichende Rechte einräumen, Umweltregeln für Produkte erlassen zu können.

Kritiker werfen der Kommission Regulierungswut zulasten der Wirtschaft vor, Befürworter sehen in dem Vorhaben eine Chance für sinnvolle Regeln für mehr Umwelt- und Klimaschutz, die auch für Verbraucherinnen und Verbraucher viel Gutes bietet.

Was bereits bekannt ist

Vor rund drei Wochen wurde ein Entwurf des Vorhabens bekannt. Dieser ist nicht abschließend, zeigt aber, in welche Richtung die EU-Kommission höchstwahrscheinlich geht. Die Kommission will die Möglichkeit bekommen, Anforderungen an bestimmte Produkte zu stellen, damit diese umweltverträglicher werden. Den Plänen der EU-Kommission müssen aber die EU-Länder und das EU-Parlament noch zustimmen. Es ist also wahrscheinlich, dass sich noch Änderungen ergeben, bis das Vorhaben geltendes Recht werden könnte.

Welche Folgen für die Bevölkerung möglich sind

Befürworter sprechen von positiven Auswirkungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher direkt zu spüren bekämen. «Sie haben Gewissheit, dass ihr Handy repariert werden kann», sagt Anna Cavazzini, Vorsitzende im Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments. Denn damit Produkte umweltfreundlicher werden, sollen die Vorgaben auch darauf abzielen, dass sie leichter repariert werden können, länger halten oder einfacher verbessert werden können. Dazu zähle auch, dass Fasern etwa in T-Shirts auf langes Tragen ausgelegt seien, so Cavazzini. Zudem soll ein Produktpass Informationen über diese Aspekte geben.

Wie es mit Verboten aussieht

Ob es – wie 2009 beim Glühbirnenverbot – dazu kommt, dass Produkte ganz verschwinden sollen, wird sich zeigen. Prinzipiell sieht das Vorhaben dies zwar nicht vor, de facto könnten aber Regeln aufgestellt werden, die bestimmte Produkte vom Markt drängen würden. Denn die gesetzten Mindeststandards müssten im EU-Binnenmarkt eingehalten werden. Der CSU-Abgeordnete Markus Ferber erinnert daran, dass sich die EU-Kommission bereits den zweifelhaften Ruf erworben habe, ein Mikromanager zu sein, der sich von Glühbirnen bis zu Duschköpfen in jeden Bereich des täglichen Lebens einmische. Er lehnt die Pläne der Kommission weitgehend ab.

Wie die Umwelt profitieren soll

Neben längerer Nutzbarkeit von Produkten soll es auch um andere Bereiche gehen. So sind etwa Vorgaben fürs Recycling denkbar, damit Rohstoffe etwa aus Elektrogeräten möglichst wiederverwendet werden können. So soll auch unnötiger Müll vermieden werden. Zudem könnten Anforderungen an die Energieeffizienz oder den CO2-Fußabdruck gestellt werden.

Was auf die Wirtschaft zukommen könnte

Das sind vor allem mögliche strenge Vorgaben. Für Ferber wären sie ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Marktwirtschaft. Das Vorhaben werde vor allem Bürokratie schaffen und Innovationen verhindern, so der CSU-Politiker und wirtschaftspolitische Sprecher der konservativen EVP-Fraktion. Die Wirtschaft sei längst auf dem Weg, nachhaltiger zu werden. Die Preise sorgten dafür, dass Unternehmen freiwillig keine Rohstoffe verschwendeten. Ganz anders sieht das Cavazzini: «Der Vorschlag bietet außerdem neue Marktchancen für innovative Unternehmen in Europa», so die Grüne.

Wo den Regeln Grenzen gesetzt werden

Aus dem Entwurf geht auch hervor, dass Vorgaben der EU-Kommission keine «wesentlichen negativen Auswirkungen» auf die Funktionalität haben dürfen oder dazu führen, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher das Produkt nicht mehr leisten können. Ferber befürchtet, dass die Kommission jedoch Wege findet, diese Einschränkungen zu umgehen. Zudem hätten das Europaparlament und die EU-Länder die Möglichkeit, ein Veto gegen Vorgaben einzulegen. Auch sollen etwa Lebens- und Futtermittel sowie medizinische Produkte von der Regelung ausgenommen werden.

Von Marek Majewsky, dpa