Mieter sollen die Klimaabgabe bei den Heizkosten in den meisten Fällen künftig nicht mehr alleine zahlen. Stattdessen sollen ihre Vermieter einen Teil des sogenannten CO2-Preises übernehmen – und zwar abhängig davon, wie klimafreundlich ihr Haus ist.
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), Bauministerin Klara Geywitz (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) einigten sich auf ein Stufenmodell, wie ihre Ministerien am Sonntag mitteilten. Einzig Mieter in sehr gut gedämmten Häusern sollen den Aufschlag demnach noch vollständig selbst tragen.
Die Regelung soll ab 2023 gelten – und damit ein halbes Jahr später als sich SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag vorgenommen hatten. Als nächstes gehen die Pläne ins Kabinett und dann in den Bundestag.
CO2-Preis macht das Heizen teurer
Seit vergangenem Jahr macht der sogenannte CO2-Preis Heizen und Tanken teurer. Die Abgabe soll helfen, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken. In diesem Jahr liegt sie bei 30 Euro pro Tonne CO2. Bei einem Liter Heizöl macht das nach Berechnungen der Emissionshandelsstelle 8 Cent pro Liter aus, bei Erdgas 0,5 Cent pro Kilowattstunde. Bis 2025 soll der CO2-Preis schrittweise noch deutlich weiter steigen.
Bisher konnten Vermieter die Zusatzkosten komplett auf ihre Mieter abwälzen – obwohl diese nur wenig Einfluss darauf haben, wenn sie wegen schlechter Dämmung oder einer alten Heizung hohe Energiekosten haben. Die Ampel-Koalition hat sich deshalb vorgenommen, dass die Vermieter beteiligt werden sollen. «Millionen Mieter werden damit gezielt entlastet», sagte Geywitz.
Vermieter sollen in sieben Stufen mitzahlen
Das Modell basiert nun auf den CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes. Das heißt, je schlechter das Haus gedämmt ist und je älter zum Beispiel die Heizung oder die Fenster sind, umso stärker werden die Mieter entlastet und die Vermieter zur Kasse gebeten.
Konkret sind zehn Stufen vorgesehen: Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz (mit einem jährlichen Ausstoß von mehr als 52 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter) übernehmen die
Vermieter 90 Prozent und die Mieter 10 Prozent der CO2-Kosten. In den weiteren Stufen nimmt der Anteil der Vermieter ab. Ausnahmen soll es für denkmalgeschützte Gebäude oder in Milieuschutz-Gebieten geben, wo Vermieter nicht so einfach sanieren können.
In sehr effizienten Gebäuden mit dem Energiestandard EH55 müssen die Mieter die Zusatzkosten schließlich ganz allein stemmen. EH55 bedeutet, dass das Gebäude nur 55 Prozent der Energie verbraucht, die ein Standardhaus benötigt. Solche Neubauten wurden in den vergangenen Jahren staatlich gefördert und daher häufiger geplant.
Aufteilung mit der Heizkostenabrechnung
In welche Stufe die eigene Mietwohnung fällt, sollen Mieter jährlich relativ unkompliziert mit der Heizkostenabrechnung erfahren. Auf Vermieter könnte etwas Aufwand zukommen, denn sie brauchen Angaben etwa zur Energiebilanz. Perspektivisch soll geprüft werden, ob das Modell auf Daten in den Energieausweisen umgestellt werden kann.
Anreiz für Modernisierung und Energiesparen zugleich
Die Bundesregierung will mit dem Stufenmodell doppelt Anreize schaffen: Vermieter sollen motiviert werden, in die energetische Sanierung ihrer Häuser zu investieren. Denn wer eine alte Ölheizung gegen eine Wärmepumpe oder ein anderes klimafreundliches Modell austauscht, muss weniger CO2-Preis zahlen. Aus Sicht von Mietervertretern liegt hier aber auch ein Problem: Denn Vermieter können Kosten für eine solche Modernisierung derzeit auf ihre Mieter umlegen. Es bestehe also die Gefahr, dass Mieter ihren Anteil des CO2-Preises und zusätzlich noch die Modernisierung zahlen müssten.
Zugleich sollen Mieter in gut gedämmten Wohnungen zum Energiesparen motiviert werden. Seien Dach und Fenster gut gedämmt, könnten vor allem die Mieter durch ihr Verhalten noch dazu beitragen, Energie einzusparen und so die Heizkosten zu reduzieren, sagte Habeck. Viele Vermieter hatten argumentiert, sie wollten nicht allein dafür geradestehen, wenn der Mieter seine Heizung über Gebühr aufdrehe.
Was die Aufteilung finanziell bedeutet
Der Mieterbund geht davon aus, dass ein Musterhaushalt in einer unsanierten Wohnung durch die CO2-Abgabe Mehrkosten von jährlich bis zu 130 Euro bei Gas und 190 Euro bei Heizöl hat. Bis 2025 steigen sie demnach sogar auf 238 Euro bei Gas und 350 Euro bei Heizöl.
Nach früheren Berechnungen des Vergleichsportals Verivox könnten Mieter in einer 100-Quadratmeter-Wohnung bei Umsetzung des Stufenmodells um bis zu 122 Euro im Jahr entlastet werden – je nach Energiebilanz des Hauses. Für die meisten Mieter lägen die Entlastungen zwischen 12 und 72 Euro im Jahr.
Mieterbund für schnellere Entlastung
Der Mieterbund fordert eine schnellere Entlastung der Mieter. «Wir können nicht verstehen, dass das Stufenmodell erst am 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten soll», sagte Mieterbundpräsident Lukas Siebenkotten dem «Tagesspiegel». Die neue Regelung müsse bereits ab Mitte des Jahres gelten. Der CO2-Preis sei im Bereich des vermieteten Wohnraums bisher ein völliger Rohrkrepierer.
Geschäfte und andere Gebäude werden ausgenommen
Für Geschäfte, Bürogebäude und andere Häuser, in denen nicht gewohnt wird, soll das Stufenmodell nicht gelten. Hier sollen die Kosten hälftig aufgeteilt werden – es sei denn, Mieter und Vermieter vereinbaren es in ihrem Vertrag anders. Man setze hier stark auf die Vertragsfreiheit, betonte Buschmann. «Die Gewerbemietparteien werden im Zusammenspiel mit Verhandlungen über gegebenenfalls erforderliche Mietanpassungen daher die für sie richtigen Lösungen finden.»
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