Die verschuldete Betreiberin der russischen Gas-Pipeline Nord Stream 2 hat einen drohenden Konkurs erneut abgewendet. Das Kantonsgericht am Sitz der Nord Stream 2 AG in Zug verlängerte die provisorische Nachlassstundung bis zum 10. Januar 2023, wie das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB) am Donnerstag bekanntmachte.
Die im Mai erstmals gewährte Frist wäre am 10. September ausgelaufen. Bis mindestens Januar können Gläubiger damit kein Geld eintreiben. Ein vom Gericht eingesetzter Sachwalter, die Firma Transliq, kann nun weiter prüften, ob eine Sanierung oder Verständigung mit den Gläubigern Aussicht auf Erfolg hat. Wenn das nicht der Fall ist, muss nach Schweizer Recht ein Konkursverfahren eröffnet werden.
Für den Betrieb der Firma hat die Verlängerung der Frist keine konkreten Auswirkungen: «Wir arbeiten genauso weiter wie zuvor», sagte Nord-Stream-2-AG-Sprecher Ulrich Lissek. «Wir arbeiten dem Sachwalter zu, der sich einen Überblick über die Lage des Unternehmens verschafft.» Die Nord Stream 2 AG ist eine Tochtergesellschaft des russischen Gaskonzerns Gazprom. Sie hat ihren Hauptsitz in Zug gut 30 Kilometer südlich von Zürich.
Zahlungsschwierigkeiten infolge der Sanktionen
Die provisorische Nachlassstundung soll Unternehmen mit Zahlungsschwierigkeiten nach Angaben von Rechtsanwälten die Möglichkeit geben, sich ohne Insolvenz aus der Klemme zu befreien. Sie wird in der Regel gewährt, wenn Vermögenswerte vorhanden sind und Aussicht besteht, dass Gläubiger sich mit einer nur teilweisen Tilgung ihrer Forderungen einverstanden erklären. Eine Verlängerung der Nachlassstundung bedeutet, dass sich die Lage des Unternehmens zumindest nicht verschlimmert hat. Aufgabe des Sachwalters ist unter anderem, die Vermögenswerte zu sichern.
Die durch die Ostsee verlegte und fertiggestellte Pipeline sollte russisches Gas nach Deutschland bringen. Die Bundesregierung hatte das Genehmigungsverfahren angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auf Eis gelegt. Schon kurz vor dem russischen Überfall hatten die USA Sanktionen gegen die Nord Stream 2 AG verhängt und alle Geschäfte mit dem Unternehmen unmöglich gemacht.
Die Zuger Volkswirtschaftsbehörde hatte schon Anfang März von großen Zahlungsschwierigkeiten infolge der Sanktionen und von einem bevorstehenden «Konkurs» gesprochen. Die gut 100 Mitarbeiter in Zug wurden zu dem Zeitpunkt entlassen.
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