23. November 2024

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Habeck: «Brandmauer gegen hohe Preissteigerungen»

Für viele Verbraucher wird es beim Strom und Gas spürbar teurer - auch mit den geplanten Preisbremsen. Doch zumindest soll der Anstieg der Kosten bei Heizung oder Warmwasser gedeckelt werden.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat die geplanten Strom- und Gaspreisbremsen als «Brandmauer gegen hohe Preissteigerungen» bezeichnet. Damit gehe der Staat entschlossen gegen Preise für Gas, Wärme und Strom vor, die infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine explodiert seien, sagte der Grünen-Politiker Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Dies helfe der Industrie sowie kleinen und mittleren Betrieben und sichere Arbeitsplätze.

Am Freitag hatte das Bundeskabinett den Weg für die ab kommendem Jahr geplanten Gas- und Strompreisbremsen geebnet. Die Minister billigten die beiden Gesetzentwürfe zu den Entlastungen für Energiekunden. Bundestag und Bundesrat sollen die Energiebremsen noch im Dezember final beschließen, damit sie wie geplant 2023 in Kraft treten können.

Der Bund schätzt für die Gas- und Wärmepreisbremse Kosten von rund 56 Milliarden Euro, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht. Finanziert werden soll dies über einen «Abwehrschirm» mit einem Volumen von bis zu 200 Milliarden Euro, der Bund macht dazu neue Schulden.

VKU: Preisbremse komplexes Vorhaben

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) betonte, die Preisbremsen seien ein komplexes Vorhaben mit einem anspruchsvollen Zeitplan. «Wir begrüßen, dass die Gesetze bei den Preisbremsen die Zahlungen für Haushaltskunden ab März vorsehen. Das ist angesichts der späten Gesetzesbeschlussfassung Mitte Dezember immer noch ambitioniert, aber leistbar. Sie beinhalten dann auch Rabatte für Januar und Februar. Das verursacht Mehraufwand, vermeidet aber einen undurchführbaren Zahlungstermin schon im Januar», sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Insgesamt sei der Kabinettsbeschluss besser als vorherige Entwürfe, bleibe aber an einigen Punkten hinter den Erwartungen zurück. «Ein Irrweg bleibt aus unserer Sicht die im Rahmen der Strompreisbremse vorgesehene Abschöpfung von sogenannten Zufallserlösen», sagte Liebing. Gut sei, dass nun eine rückwirkende Abschöpfung ab September 2022 vom Tisch ist und der Starttermin auf den 1. Dezember 2022 gelegt werden soll. «Als Schritt in die richtige Richtung bewerten wir ebenfalls die Laufzeitverkürzung bis höchstens zum 30. April 2024», betonte der VKU.

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte die Änderung bei der Abschöpfung sogenannter Zufallserlöse. «Je länger dieser erhebliche Markteingriff gilt, desto größer ist die Gefahr, dass sich das Angebot am Strommarkt verknappt und so hohe Preise im Stromgroßhandel begünstigt», sagte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae.

Die Energiewirtschaft unterstütze das Vorhaben, Haushalte und Industrie zu entlasten. Dazu müssten Gas- und Strompreisbremse schnell und unkompliziert umsetzbar sein. Dies sei insbesondere bei der Strompreisbremse aber noch fraglich. «Sie ist so nicht umsetzbar, da sie an vielen Stellen zu komplex, zu unklar, zu bürokratisch ist – hier muss im parlamentarischen Verfahren intensiv nachgearbeitet werden», forderte Andreae. Sonst komme die Entlastung nicht fristgerecht bei den Haushalten an.

Gas-Bruttopreis soll garantiert werden

Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen. Für Wärmekunden soll der Preis bis zur 80-Prozent-Grenze 9,5 Cent betragen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten. Für Industriekunden wird der Preis pro Kilowattstunde auf 7 Cent netto gedeckelt. Bei Wärme liegt er bei 7,5 Cent netto. Die gesetzlich festgelegten Preise gelten in der Industrie aber nur für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021.

Ein Einsparanreiz bleibe erhalten, heißt es im Entwurf. Die Entlastung erfolge als Gutschrift entweder im Rahmen der Abrechnung, der Voraus- oder der Abschlagszahlung.

Die Strompreisbremse sieht vor, dass Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs. Die Strompreisbremse soll teilweise über eine Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne finanziert werden. Das betrifft auch Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben. Die Energiebranche sieht diese Abschöpfung nach wie vor kritisch.