Seit Monaten streiten Bund und Länder über das Wann, Wie und Wo des 49-Euro-Monatstickets für Busse und Bahnen im Regionalverkehr. Am Freitag erzielten sie einen Durchbruch – zumindest in wesentlichen Fragen: So soll das bundesweite Abo für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zum 1. Mai kommen. Verkaufsstart des sogenannten Deutschlandtickets ist demnach der 3. April. Trotzdem bleiben einige Streitpunkte weiter offen. Und scheitern könnte das ganze Vorhaben auch noch. Ein Überblick.
- Das Ticket:
Das 49-Euro-Monatsticket für den ÖPNV gilt als Nachfolge-Angebot für das im vergangenen Sommer ausgelaufene 9-Euro-Ticket. Mit ihm können Inhaber bundesweit Busse und Bahnen des Regionalverkehrs benutzen – für 49 Euro im Monat. Das Angebot soll vor allem die unübersichtliche Angebotsstruktur der zahlreichen Verkehrsverbünde in Deutschland vereinfachen und mehr Menschen in den ÖPNV bringen. Das Ticket ist jeweils für einen Monat gültig und wird automatisch verlängert, wenn der Inhaber nicht rechtzeitig kündigt.
- Die Einigung:
Nach monatelangem Streit haben sich Bund und Länder auf der Sitzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe geeinigt. «Das, was viele sich wünschen, wird zum 1. Mai Realität», sagte der Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne), im Anschluss. Es seien in diesen Fragen nicht nur Fortschritte erzielt, «sondern über die wirklich wichtigen Punkte eine endgültige Verständigung erreicht» worden, betonte der Minister.
Entschieden haben beide Seiten auch über das sogenannte Jobticket: Demnach haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Beschäftigten das 49-Euro-Ticket als Jobticket bereitzustellen. Wenn sie dabei einen Abschlag von mindestens 25 Prozent gewähren, geben Bund und Länder einen weiteren Abschlag von fünf Prozent dazu. Arbeitnehmer könnten auf diese Weise das Ticket also für mindestens 30 Prozent weniger erhalten. Die Länder und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sehen darin ein wichtiges Mittel, noch mehr Fahrgäste für den ÖPNV zu gewinnen. Schon jetzt gebe es mehrere Millionen Inhaberinnen und Inhaber eines Jobtickets, sagte VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff kürzlich.
Einigung gab es auch über ein bürokratisches Detail: Der neue Tarif wird zunächst nicht – wie sonst üblich – von den regional zuständigen Behörden genehmigt, sondern einheitlich über den Bundesgesetzgeber. Damit drohen keine schwarzen Flecken bei der Gültigkeit, weil hier und dort noch eine Tarifgenehmigung aussteht.
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) nannte die Einigung am Freitagnachmittag ein «gutes Signal für all die Menschen, die dringend auf die Einführung des Tickets warten». Auch Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) äußerte sich zufrieden. «Es ist gut, dass man einen großen Schritt weitergekommen ist», teilte er mit. «Die restlichen Fragen sollten so schnell wie möglich abgearbeitet werden, damit der 1. Mail als Starttermin auf jeden Fall klappt.»
- Daran könnte es noch scheitern:
Weil der Bund die Verkehrsunternehmen für ihre Umsatzeinbußen durch das 49-Euro-Ticket mit Milliardensummen kompensiert, berührt das Vorhaben beihilferechtliche Fragen auf EU-Ebene. Der Bund steht derzeit mit der Kommission im Austausch, die dem ganzen noch zustimmen muss. Bleibt das grüne Licht aus Brüssel aus, dürfte das das vorläufige Ende für das 49-Euro-Ticket bedeuten.
- Das digitale Ticket:
Ungeklärt ist dem VMK-Vorsitzenden Krischer zufolge noch die Frage, in welcher Form das Ticket an die Abonnentinnen und Abonnenten gelangt. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) fordert eine ausschließlich digitale Lösung. Denkbar wäre etwa ein QR-Code in der App oder eine Chipkarte, auf der die Daten digital gespeichert sind. Doch nicht alle Verkehrsverbünde können diese digitalen Möglichkeiten anbieten. Der VDV und auch die Länder hatten deshalb gefordert, zumindest für eine Übergangslösung auch noch Papiertickets zuzulassen.
Bund und Länder einigten sich am Freitag darauf, dass es diese Papierlösung übergangsweise bis Ende des Jahres nur für die Verbünde geben soll, die zumindest grundsätzlich technisch in der Lage sind, auch Chipkarten auszugeben und dafür nur etwas Zeit brauchen. Voraussetzung: Auch das Papierformat muss digital auslesbar sein, etwa über einen QR-Code. Doch was ist mit den Verbünden, die gar keine digitalen Möglichkeiten haben? Krischer zufolge blieb diese Frage offen.
Spätestens in einigen Wochen kommen Bund und Länder wieder zusammen auf der Verkehrsministerkonferenz. Gut denkbar, dass das Thema auch dann wieder eine Rolle spielen wird.
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