Im Konflikt um Bankgebühren befürchten Verbraucherschützer eine Gesetzesänderung zu Lasten der Kunden. Banken und Sparkassen wollten erreichen, dass auch bei gravierenden Vertragsänderungen wie Preiserhöhungen wieder die stillschweigende Zustimmung der Kunden ausreiche, Verbraucher also nicht ausdrücklich einwilligen müssten, sagte Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Bis zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs hätten einige Institute die stillschweigende Zustimmung «als Freifahrtschein für umfangreiche Vertragsumbauten und Einführung neuer Entgelte genutzt», kritisierte Mohn.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte nach einer Klage der Verbraucherschützer im April 2021 entschieden, dass Kreditinstitute bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen. Die Klausel, wonach Geldhäuser von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige Kunden unangemessen. Geldhäuser müssen daher nachträglich um Zustimmung zu aktuellen Gebühren bitten. Zudem können Bankkunden Gebühren zurückfordern, die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben haben.
Nach Einschätzung der Verbraucherschützer schließt das Urteil moderate Vertragsänderungen per stillschweigender Zustimmung – im Fachjargon Zustimmungsfiktion genannt – gerade nicht aus. Es müsse bei Vertragsschluss aber klar geregelt sein, nach welchen Maßgaben Änderungen durch die Institute vorgenommen würden, erläuterte Mohn.
Vertragsverhältnis beeinträchtigt?
Die Deutsche Kreditwirtschaft argumentiert dagegen, durch das BGH-Urteil sei das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Kreditinstitut erheblich beeinträchtigt. Der Gesetzgeber sollte deshalb zur Schaffung von Rechtssicherheit die Rahmenbedingungen setzen «für massengeschäftstaugliche und kundengerechte AGB-Anpassungen in Bankverträgen per Zustimmungsfiktion», forderte der Dachverband der fünf großen Bankenverbände in Deutschland.
Ähnlich sieht das die CDU/CSU-Fraktion und hat einen Antrag eingebracht, über den an diesem Donnerstag im Bundestag debattiert werden soll. Darin heißt es, die bisherige Praxis der Zustimmungsfiktionsklausel sei durch das BGH-Urteil für rechtswidrig erklärt worden. Die Unionsfraktion forderte die Bundesregierung auf, Rechtssicherheit für die Geschäftsbeziehungen zwischen den Geldinstituten und den Bankkunden zu schaffen.
Die Umsetzung des BGH-Urteils in der Praxis sorgt seit geraumer Zeit für Ärger. Verbraucherinnen und Verbraucher beschwerten sich bei der Finanzaufsicht Bafin. Es ging dabei insbesondere um die Frage der Erstattung von Gebühren. Banken und Sparkassen kritisieren unter anderem, das Urteil führe zu großem Mehraufwand.
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