Mit der vom Bundesbildungsministerium angekündigten Beantragung «noch im Winter» klappt es gerade noch so: Fünf Tage vor Frühlingsbeginn ist die Antragsplattform für die Energiepreispauschale von 200 Euro für Studenten und Fachschüler am Mittwoch freigeschaltet worden – zum Start allerdings mit technischen Anlaufschwierigkeiten und Problemen für Nutzer.
Etwa dreieinhalb Millionen Betroffene sollen mit dem Geld bei den gestiegenen Heiz- und Stromkosten entlastet werden. «Die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung werden durch das automatisierte Verfahren sehr zügig erfolgen», sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger der Deutschen Presse-Agentur.
Geduld auf die Probe gestellt
Die Geduld der Studierenden sei reichlich strapaziert worden, hieß es vom Deutschen Studierendenwerk. Nun müsse das Antragsportal auch fürs Massengeschäft funktionieren, sagte der Vorstandsvorsitzende Matthias Anbuhl der dpa. «Der Winter ist bald vorbei, und es ist höchste Zeit, dass diese Hilfe jetzt bei den Studierenden ankommt.»
Doch zunächst wurde die Geduld derer, die sehnlichst auf das Geld warten, weiter auf die Probe gestellt: Der Andrang auf der extra eingerichteten Plattform «Einmalzahlung200.de» war am Mittwoch so groß, dass die Seite wenige Stunden nach dem Start für kurze Zeit nicht erreichbar war und eine Fehlermeldung ausgab.
Ausharren im digitalen Warteraum
Betroffene landeten später zunächst in einem digitalen Warteraum, ähnlich einer Telefonwarteschleife. Bei Twitter berichteten andere auch von Problemen beim Login mit der sogenannten BundID – ein Nutzerkonto beim Bund, das Voraussetzung für die Antragsstellung ist. Und nicht alle hatten bis Mittwoch den ebenfalls für die Seite nötigen Zugangscode erhalten, den ihnen ihre Bildungseinrichtung zur Verfügung stellen muss.
Bund und Länder hatten die Antragsplattform eingerichtet und zuvor nach eigenen Angaben erfolgreich mit Tausenden Betroffenen getestet.
Kritik kam vom bildungspolitischen Sprecher der Unionsbundestagsfraktion, Thomas Jarzombek (CDU). Die Probleme der Plattform machten das «Desaster» komplett. «Nach über einem halben Jahr Warteschleife für dieses «Sofortprogramm» gibt es keinen Grund zum Jubeln.» Ministerin Stark-Watzinger solle sich bei den Betroffenen entschuldigen.
Die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Ria Schröder, wies das zurück: «Wenn es am Anfang an der einen oder anderen Stelle noch ruckelt, dann ist das völlig normal und verkraftbar. Gerade ein vermeintlicher Digitalexperte wie Thomas Jarzombek müsste das wissen», sagte sie. Schröder zeigte sich mit dem Start der Plattform zufrieden. Sie habe viele positive Rückmeldungen von Studierenden bekommen. Die Plattform werde bereits tausendfach genutzt und der digitale Prozess funktioniere. «Die Auszahlung erfolgt innerhalb weniger Tage.»
Streit wegen Identifizierung
Die Ampel-Koalition hatte die Energiepreispauschale im vergangenen September angekündigt. Von einer schnellen und unbürokratischen Auszahlung war damals die Rede. Die Umsetzung gestaltete sich aber schwierig, weil unklar war, wie persönliche Daten und Kontodaten der 3,5 Millionen Studierenden und Fachschüler aus den vielen verschiedenen Bildungseinrichtungen zusammengeführt werden sollten, damit eine zentrale Auszahlung stattfinden kann.
Bund und Länder gerieten in Streit bei dem Versuch, eine Plattform zu bauen, auf der sich die Betroffenen sicher und eindeutig identifizieren können und auf der gleichzeitig die Daten zusammengeführt werden, die bei Bildungseinrichtungen vorliegen. Es ging um Datenschutz, Zuständigkeiten und technische Details. Studierendenvertreter und die Opposition im Bundestag hatten das schleppende Verfahren wiederholt kritisiert.
Zuletzt gab es auch Kritik daran, dass alle Betroffenen sich die BundID zulegen müssen, um sich bei der Beantragung eindeutig auszuweisen, damit Betrug verhindert wird. Klargestellt ist inzwischen, dass für das BundID-Konto nicht zwingend die Online-Funktion des Personalausweises oder ein «Elster-Zertifikat», wie es für die Online-Steuererklärung genutzt wird, nötig sind, sondern dass auch ein einfacher Zugang mit Nutzername und Passwort angelegt werden kann.
Stichtag 1. Dezember 2022
Beantragen können die Zahlung Studenten und Fachschüler, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachschulausbildung waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder «gewöhnlicher Aufenthalt» in Deutschland. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet, Technikerinnen und Betriebswirte. Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.
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