Im Wiesbadener «Cum-Ex»-Prozess gegen den Steueranwalt Hanno Berger fordert die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt eine lange Gefängnisstrafe. Sie plädierte wegen drei Tatdelikten der schweren Steuerhinterziehung auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten, wie ein Sprecher der Behörde mitteilte. Aus dem Vermögen von Berger und einem Nebenbeteiligten sollen demnach zudem jeweils 1,15 Millionen Euro Taterträge eingezogen werden, Berger soll bis Verfahrensabschluss in U-Haft bleiben.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Berger vor dem Landgericht Wiesbaden vorgeworfen, von 2006 bis 2008 mit komplexen «Cum-Ex»-Aktiendeals Bescheinigungen über gut 113 Millionen Euro nie gezahlter Steuern erlangt zu haben. Dazu seien bei Geschäften mit einem Immobilieninvestor gemeinsam mit früheren Beschäftigten der Hypovereinsbank Dax-Aktien im Wert von 15,8 Milliarden Euro gehandelt worden. Die Gewinne habe man aufgeteilt. Ein Urteil in dem Prozess, der seit Juni vergangenen Jahres andauert, könnte am 30. Mai fallen.
Architekt der «Cum-Ex»-Deals
Berger gilt als Architekt der «Cum-Ex»-Deals in Deutschland, bei dem sich Banken und Investoren nie gezahlte Kapitalertragssteuern erstatten ließen und den Staat geschätzt um einen zweistelligen Milliardenbetrag prellten. Dabei schoben Investoren Aktien mit («cum») und ohne («ex») Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag hin und her, bis Behörden nicht mehr durchblickten. Bescheinigungen über Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag wurden damit mehrfach ausgestellt.
Berger hatte als Anwalt die Deals bei Banken und Vermögenden als rechtlich sichere Steueroptimierung angepriesen, bei der Konstruktion der Geschäfte beraten und Millionen verdient. Er hatte sich durch Flucht in die Schweiz jahrelang einem Gerichtsverfahren entzogen. Im Februar 2022 wurde Berger dann nach Deutschland ausgeliefert und im Dezember am Landgericht Bonn zu acht Jahren Haft verurteilt.
Gegen Berger wurden zwei getrennte Prozesse geführt, da sich die Landgerichte Bonn und Wiesbaden nicht auf eine Zusammenführung einigen konnten. Im Fall einer Verurteilung in Wiesbaden werde eine Gesamtstrafe gebildet, erklärte eine Gerichtssprecherin. Diese erfolge nach Rechtskraft beider Urteile per nachträglichen Beschluss durch das Gericht, das Berger zur höheren Strafe verurteilt habe. Noch ist das Bonner Urteil Bonn aber nicht rechtskräftig. Berger hatte angekündigt, dagegen in Revision am Bundesgerichtshof zu gehen.
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