Im Ringen der Koalition um das Heizungsgesetz sind unter wachsendem Zeitdruck auch die Fraktionsspitzen einbezogen worden. Wichtige Punkte seien noch offen, für Montagnachmittag war daher ein Treffen der Verhandlungsgruppe mit den Fraktionsspitzen angesetzt worden, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen. Es galt zuletzt aber als eher unwahrscheinlich, dass noch am Montag Ergebnisse verkündet werden.
Am Wochenende hatte es Verhandlungen auf Ebene von Fraktionsvizes von SPD, FDP und Grünen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) – dem sogenannten Heizungsgesetz – gegeben. Die drei Partner strebten eine Verständigung bis zum Beginn der neuen Woche an, hieß es. Der bisherige Gesetzentwurf muss dann umgeschrieben werden. Die Ampel strebt an, dass das GEG noch vor der Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt, vom Bundestag verabschiedet wird.
Eine Spitzenrunde von SPD, Grünen und FDP hatte sich Mitte Juni auf Änderungen an dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf verständigt. Im Kern sieht es für viele Hausbesitzer mehr Zeit beim Heizungstausch vor. Das Gebäudeenergiegesetz soll an ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden.
Auf «Leitplanken» verständigt
Es soll der Grundsatz gelten: Zuerst muss eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Denn sonst haben Eigentümer gar nicht alle Informationen, um die für sie günstigste Heizungs-Variante zu wählen – also ob sie die Möglichkeit haben, dass ihr Haus zum Beispiel an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird. Erst müsse der Staat liefern, betonte vor allem die FDP. Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 angestrebt. Die FDP hatte zuvor grundlegende Nachbesserungen gefordert und auf Technologieoffenheit gepocht.
Die Spitzen der Koalition hatten sich auf «Leitplanken» verständigt. Viele Punkte aber waren noch offen – etwa, wie die geplante staatliche Förderung aussieht und wie Ausnahmeregeln beim Heizungstausch genau formuliert werden. Den «Leitplanken» zufolge soll es zudem eine weitere Modernisierungsumlage geben, mit der Vermieter Kosten an Mieter weitergeben können. Details waren offen.
Unklar war bisher auch, was passiert, wenn jemand jetzt eine generell auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung einbaut, seine Kommune aber später gar kein dafür geeignetes Gasnetz plant. Die Koalitionsspitzen hatten nur festgelegt, dass dann «angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie» gelten sollen. Wie viel Zeit man bekommt, war aber umstritten.
Verkauf von Gasheizungen nur nach Beratung
Zudem soll laut «Leitplanken»-Papier ab Januar 2024 der Verkauf von Gasheizungen nur nach einer Beratung stattfinden dürfen, die auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und finanzielle Belastungen hinweist. Die Grünen aber schrieben in ihrem Papier von einer verpflichtenden Beratung – in einem FDP-Papier war von einem «Beratungsangebot» die Rede.
Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sah vor, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden. Damit soll die Wärmewende im Gebäudebereich entscheidend vorangebracht werden – als Beitrag, um Klimaziele erreichen zu können. Es sollen aber keine funktionierenden Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden müssen, außerdem sollen defekte Heizungen repariert werden dürfen.
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