23. November 2024

Börsenprofi

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Umsetzung des Kündigungsbuttons oft mangelhaft

Seit einem Jahr sind Anbieter nun verpflichtet, auf ihrer Webseite einen Kündigungsbutton für Verträge einzurichten. Dieser Verpflichtung wird jedoch überwiegend nicht nachgekommen.

Auch ein Jahr nach der Einführung eines vorgeschriebenen Kündigungsbuttons auf Websites finden Verbraucherschützer immer noch häufig Mängel. Bei 2946 Internetseiten, die Ende Juni untersucht wurden, setzten nur 42 Prozent den Button gesetzeskonform um, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in Berlin mitteilte. Bei einer ersten Erhebung aus dem November 2022 hatte diese Quote noch bei 28 Prozent gelegen.

«Wir beobachten weiterhin, dass Anbieter das letztliche Kündigungsformular erst hinter dem Kunden-Login zur Verfügung stellen», sagte VZBV-Vorständin Ramona Pop. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gebe es so weiterhin erhebliche Hindernisse und Probleme, wenn sie Laufzeitverträge online kündigen möchten.

Für die Erhebung hat der VZBV nach eigenen Angaben ein Skript verwendet, welches mehrere Internetseiten auf einen möglichen Abschluss von Laufzeitverträgen hin überprüft. Dazu sei gezielt nach Formulierungen gesucht worden, die auf einen Vertragsschluss hinwiesen.

Wer einen Vertrag im Internet schließt, kann ihn seit Juli 2022 einfacher kündigen. Seither gilt für sogenannte Dauerschuldverhältnisse, die online abgeschlossen werden können, die Pflicht zu einem Kündigungsbutton. Mit ihm können Verbraucher ihre Verträge ohne großes Suchen und Briefeschreiben wieder loswerden. Beispiele sind Mobilfunkverträge, Abos, Verträge mit Fitnessstudios und Streamingdienste.