22. November 2024

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Kryptogründer Bankman-Fried aus Hausarrest in Haft verlegt

Nach dem spektakulären Zusammenbruch der Kryptowährungsbörse FTX sorgte auch die 250 Millionen Dollar schwere Kaution für ihren Gründer für Aufsehen. Doch nun muss Sam Bankman-Fried zurück ins Gefängnis.

Der Gründer der zusammengebrochenen Kryptowährungsbörse FTX, Sam Bankman-Fried, ist aus dem Hausarrest ins Gefängnis verlegt worden. Richter Lewis Kaplan nahm die Möglichkeit einer Kaution zurück und ordnete an, dass der 31-Jährige das Haus seiner Eltern in Kalifornien verlassen und stattdessen im New Yorker Stadtteil Brooklyn in Haft muss. Bankman-Fried habe versucht, Zeugen einzuschüchtern, teilte das Gericht in New York mit.

«Er ist immer und immer wieder an die Grenze gegangen, und ich ziehe die Möglichkeit der Kaution zurück», sagte Kaplan am Freitag bei der Verkündung seiner Entscheidung laut US-Medienberichten aus dem Gerichtssaal. Bankman-Fried sei noch im Gericht in Handschellen gelegt und abgeführt worden. Seine Mutter habe im Zuschauerraum geweint. Dem einstigen Milliardär Bankman-Fried wird langjähriger Betrug bei FTX vorgeworfen. Sein Prozess soll am 2. Oktober beginnen.

Großer Handelsplatz Bahamas

Festgenommen wurde der Unternehmer am 12. Dezember auf Betreiben der US-Justizbehörden auf den Bahamas. Dort hatte FTX den Hauptsitz. Vor dem Zusammenbruch waren diese einer der größten Handelsplätze für Kryptowährungen wie das Digitalgeld Bitcoin.

Die Staatsanwaltschaft beantragte die Aufhebung der 250 Millionen Dollar hohen Kaution, nachdem Bankman-Fried in einem Interview private Notizen der einstigen FTX-Chefin Caroline Ellison öffentlich machte, die sie in einem schlechten Licht dastehen ließen. Es wird erwartet, dass Ellison als Zeugin der Anklage aufgerufen wird.

Den Ermittlern zufolge schrieb Bankman-Fried auch den früheren Chefjuristen von FTX über eine verschlüsselte Chat-App mit dem Vorschlag an, die Äußerungen untereinander abzustimmen. Nach Auffassung des Gerichts versuchte Bankman-Fried damit, Zeugen zu beeinflussen und von der Kooperation mit Ermittlern abzubringen. Seine Anwälte bestritten dies, konnten den Richter jedoch nicht überzeugen.