23. November 2024

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Bußgelder gegen Süßwarenhersteller erneut vor Gericht

Im Jahr 2017 verhängte das Oberlandesgericht Düsseldorf Millionen-Bußgelder gegen mehrere Süßwarenhersteller. Doch der BGH sah Verfahrensfehler und hob das Urteil auf. Nun wird der Fall neu verhandelt.

Es geht um Millionenbußen gegen drei Süßwarenhersteller wegen mutmaßlicher Wettbewerbsverstöße. Ein jahrelanger Rechtsstreit darum beschäftigt nun erneut das Oberlandesgericht Düsseldorf. Das Verfahren gegen die Unternehmen Bahlsen, Griesson de Beukelaer und CFP Brands wird an diesem Dienstag eröffnet. Ein früheres Urteil des Gerichtes hatte der Bundesgerichtshof (BGH) 2019 wegen Verfahrensfehlern aufgehoben.

Der Anlass der Auseinandersetzung liegt mehr als 15 Jahre zurück: Ein Kronzeugenantrag der Mars GmbH hatte damals Ermittlungen des Bundeskartellamtes ausgelöst. Führende deutsche Süßwarenhersteller sollen demnach zwischen 2003 und 2008 Informationen über Verhandlungen mit dem Lebensmittelhandel und teilweise geplante Preiserhöhungen ausgetauscht haben. Die Wettbewerbsbehörde sah darin einen Kartellrechtsverstoß und verhängte 2013 gegen Mitglieder eines Arbeitskreises der «Konditionenvereinigung» der Deutschen Süßwarenindustrie Bußgelder in Höhe von 19,6 Millionen Euro. Einige Unternehmen, darunter Haribo, Katjes, Kraft, Storck und Zentis, akzeptierten die Strafen.

Andere Beschuldigte – wie Bahlsen, Griesson de Beukelaer und CFP Brands sowie der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) – legten Einspruch ein. Der 4. Kartellsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichtes gab dem Bundeskartellamt im Jahr 2017 jedoch nicht nur Recht, sondern erhöhte die Geldbußen sogar auf knapp 21 Millionen Euro. Die Begründung: Zwar habe es keine koordinierten Preisabsprachen gegeben, wohl aber einen regelmäßigen kartellrechtswidrigen Informationsaustausch über die Verhandlungen mit dem Lebensmittelhandel und teilweise auch über beabsichtigte Preiserhöhungen.#

Beschwerde beim Bundesgerichtshof

Drei Unternehmen legten daraufhin beim Bundesgerichtshof erfolgreich Beschwerde gegen das Urteil ein. Der BGH verwies den Fall 2019 zur erneuten Verhandlung zurück an den 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf und den Vorsitzenden Richter Ulrich Egger (KRB 10/18). Wesentliche Beweise und Aussagen von Zeugen seien nicht ausreichend gewürdigt worden, hieß es in der Begründung.

«Es wird schwer werden, den Sachverhalt nach all den Jahren wieder aufzurollen, denn die Erinnerung von Zeugen verblasst. Das begünstigt die Aussichten der Unternehmen auf eine niedrigere Geldbuße oder sogar auf eine Einstellung des Verfahrens», sagt der Kartellrechtler Johannes Brück. Vor Beginn der Hauptverhandlung gab es laut einer Sprecherin des Gerichts Verständigungsgespräche mit den Unternehmen. Zu den Inhalten wollten sich die Beteiligten nicht äußern. Bis zum Januar 2024 wurden zunächst 14 Sitzungstermine angesetzt.