Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Schritten um 82 Cent auf 12,82 Euro. Am 1. Januar wird die Lohnuntergrenze auf 12,41 Euro brutto pro Stunde angehoben und ein Jahr später auf 12,82 Euro. Eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) passierte am Mittwoch das Kabinett, wie das Ministerium mitteilte. Der Anstieg entspricht einem Plus von 6,8 Prozent.
Eine Zustimmung des Bundesrats zu der Verordnung ist nicht erforderlich, sie soll zum Jahresanfang in Kraft treten. Die Anhebung des Mindestlohns hält nicht mit der Inflation Schritt. Zuletzt ist die Teuerungsrate in Deutschland aber wieder auf 3,8 Prozent gesunken.
Arbeitnehmervertreter überstimmt
Der Beschluss geht auf eine Empfehlung der Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vom Juni zurück. Die Empfehlung wurde nicht im Einvernehmen getroffen. Die Arbeitnehmervertreter halten die Anhebung für zu niedrig, wurden aber überstimmt.
Auch in der Koalition gibt es Unzufriedenheit mit der auf die Kommission zurückgehende Erhöhung. Der Anstieg sei viel zu gering und die Entscheidung der Kommission «nicht mehr als ein schlechter Scherz», sagte Grünen-Fraktionsvizechef Andreas Audretsch der Deutschen Presse-Agentur. Die Menschen, die in schwierigen Jobs hart zu geringen Löhnen arbeiteten, hätten deutlich mehr verdient. Die Mindestlohnkommission habe dabei den Konsens aufgekündigt, einvernehmlich zu entscheiden.
Auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte gefordert, dass die Mindestlohnkommission künftig wieder einvernehmlich entscheiden solle. Es gebe viele Menschen, denen es trotz viel Arbeit finanziell nicht gut gehe, sagte Scholz im Oktober. Audretsch forderte dauerhaft einen Mindestlohn von mindestens 60 Prozent des mittleren Lohns. «Das wären 2024 deutlich über 14 Euro.»
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