24. November 2024

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Anteil der Niedriglohnjobs gesunken

Millionen Menschen in Deutschland müssen trotz eines Rückgangs weiterhin mit Niedriglöhnen auskommen. Besonders hoch ist der Anteil in drei Branchen.

Die Zahl der Beschäftigten im Niedriglohnsektor in Deutschland ist gesunken. Der Verdienst von Menschen in rund 6,4 Millionen Jobs lag im April 2023 unterhalb der Niedriglohnschwelle von 13,04 Euro brutto je Stunde, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilt. Das waren 1,1 Millionen weniger als im April 2022.

Der Anteil an allen Beschäftigungsverhältnissen verringerte sich von 19 Prozent auf 16 Prozent. Ein Grund dafür ist den Angaben zufolge der zwischen Januar und Oktober 2022 von 9,82 Euro auf 12,00 Euro gestiegene Mindestlohn.

Besonders groß ist der Niedriglohnsektor im Gastgewerbe. Dort war im April 2023 gut jedes zweite Beschäftigungsverhältnis (51 Prozent) betroffen. In der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft (43 Prozent) und im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (36 Prozent) war der Anteil der Beschäftigten, die weniger als 13,04 Euro brutto je Stunde verdienten, ebenfalls überdurchschnittlich hoch. 

Mehr Frauen arbeiten im Niedriglohnsektor als Männer

Am kleinsten war der Niedriglohnsektor in der öffentlichen Verwaltung (4 Prozent), in der Finanz- und Versicherungsbranche (6 Prozent), in der Informations- und Kommunikationsbranche (7 Prozent) sowie im Bereich von Wasser, Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (7 Prozent).

Knapp jede fünfte Frau (19 Prozent) arbeitete zum Stichtag im Niedriglohnsektor. Bei den Männern war es knapp jeder siebte (13 Prozent).  In beiden Fällen sank der Anteil innerhalb eines Jahres. Bei Frauen etwas stärker von 23 Prozent als bei Männern von 16 Prozent.

Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes – 13,04 Euro im April 2023 beziehungsweise 12,50 Euro im April 2022 – entlohnt werden. Auszubildende werden bei der Analyse nicht berücksichtigt. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit Anfang Januar 12,41 Euro brutto je Stunde.