Mehr Transparenz soll es bringen und damit auch zu bewussteren Kaufentscheidungen führen: Ein verändertes Pkw-Label soll ab Mittwoch potenzielle Käufer von Neuwagen unter anderem besser über den Verbrauch und die Emissionen des Fahrzeugs informieren. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde bereits im Februar die Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung bei Pkw angepasst. Verpflichtend werden die Regelungen zu dem Label ab Mai. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Was ist das für ein Label und wo finde ich es?
Das Label ist laut Bundeswirtschaftsministerium ein Hinweis mit spezifischen Verbrauchs- und Emissionsangaben, der beim Verkauf eines Neuwagens direkt an dem ausgestellten Pkw angebracht sein muss. Wird der Neuwagen über das Internet bestellt, muss der Inhalt demnach entsprechend angegeben werden.
Was bringt mir das Label beim Autokauf?
Im Idealfall sorgt das Label für einen besseren Überblick über Verbrauch und Emissionen des potenziellen neuen Fahrzeugs. Durch die umfangreicheren Angaben sollen Verbraucherinnen und Verbraucher laut Bundeswirtschaftsministerium besser informiert werden.
Gab es so ein Label auch schon vorher?
Ja, das gab es. Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten gibt es auch bei Pkw im Autohaus seit Langem eine Kennzeichnung dazu, wie viel Sprit ein Auto – oder im Falle eines E-Autos Strom – verbraucht und wie viel CO2 es ausstößt. Dies wurde auch bisher schon in farbigen Balken von Grün bis Rot dargestellt – um Fahrzeuge miteinander vergleichen zu können. Das bisherige System wurde jedoch kritisiert. So hatte der ADAC erklärt, die Einstufung auf Basis des Fahrzeugleergewichts bevorzuge schwere Pkw. Verbrauchsarme Kleinwagen würden vielfach mit Rot, große Pkw mit hohem Verbrauch mit Grün gekennzeichnet. Das stifte Verwirrung, eine Korrektur der Verordnung sei unumgänglich gewesen.
Was ist anders als bisher?
Neu sind gleich mehrere Dinge. Unter anderem basieren Angaben zu Energieverbrauch und CO2-Emissionen nun auf dem sogenannten WLTP-Prüfmessverfahren, das realitätsnähere Werte liefern soll. Außerdem spielt das Gewicht des Fahrzeugs keine Rolle mehr. Durch eine neue Klasseneinteilung soll laut Wirtschaftsministerium verhindert werden, dass besonders große und schwere Pkw aufgrund ihres Gewichts in eine bessere CO2-Klasse eingeordnet werden können als deutlich leichtere Fahrzeuge mit gleich hohen Emissionen. Außerdem wird für jede Antriebsart ein eigenes Label eingeführt.
Bei Plug-in-Hybriden gibt es dem Ministerium zufolge eine doppelte Kennzeichnung auf dem Label: Einerseits werde die Klasseneinstufung im Mischbetrieb angegeben, andererseits die CO2-Klasse beim reinen Verbrennerbetrieb. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher die Energieeffizienz auch bei entladener Batterie einschätzen können.
Neu sind aber weitere Angaben zum Energieverbrauch, zum Beispiel für vier unterschiedliche Fahrtmodi: Innenstadt, Stadtrand, Landstraße und Autobahn. Das soll Verbraucherinnen und Verbrauchern zusätzliche Informationen entsprechend ihrer individuellen Nutzung ermöglichen. Für vollelektrische Autos und Plug-in-Hybride werden zusätzlich der Stromverbrauch und die elektrische Reichweite angegeben. Das Pkw-Label informiert außerdem über die möglichen CO2-Kosten über die nächsten zehn Jahre bei einer Jahresfahrleistung von 15.000 Kilometern.
Was ist das Ziel des reformierten Labels?
Ziel der Novelle und damit auch des reformierten Labels ist es laut Wirtschaftsministerium, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Entscheidung für einen Pkw-Neuwagenkauf «in voller Sachkenntnis» treffen können und sich für möglichst effiziente Fahrzeugmodelle entscheiden. Für Pkw-Hersteller solle die Reform weitere Anreize geben, möglichst effiziente Pkw zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Dies sei ein weiterer Schritt hin zu einem nachhaltigeren und emissionsärmeren Verkehrssektor. Dieser ist ein Sorgenkind beim Klimaschutz – gesetzliche Vorgaben wurden auch im vergangenen Jahr verfehlt.
Wer überprüft, ob die Vorgaben eingehalten werden?
Laut Bundeswirtschaftsministerium sind die sogenannten Marktüberwachungsbehörden der Länder dafür zuständig zu überprüfen, dass die Vorgaben der Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung bei Pkw eingehalten werden. Dazu gehören auch die Regelungen zum Pkw-Label. Werden sie nicht eingehalten, kann es sein, dass Hersteller oder Händler eine Ordnungswidrigkeit begehen und ein Bußgeld zahlen müssen.
Was bedeutet das alles für Gebrauchtwagen?
Für Gebrauchtwagen gelten die in der Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung bei Pkw genannten Kennzeichnungspflichten nicht. Allerdings könne das Label freiwillig genutzt werden – dann aber nur mit WLTP-Werten, erläuterte das Wirtschaftsministerium. Wichtig sei außerdem: Werde das Label verwendet, müsse gleichzeitig deutlich gemacht werden, dass es sich um einen gebrauchten Pkw handele. Gebraucht sei ein Fahrzeug immer dann, wenn seine Erstzulassung zur Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zu dem Zeitpunkt, zu dem er vom Hersteller oder Händler ausgestellt oder zum Kauf, zur Langzeitmiete oder zum Leasing angeboten oder beworben werde, länger als acht Monate zurückliegt oder der einen Kilometerstand über 1000 Kilometern aufweist.
Bringt das reformierte Label wirklich etwas?
Darüber gehen die Meinungen auseinander. Der ADAC hält die Novelle der Verordnung für insgesamt gelungen. Damit würden aufgeklärte Kaufentscheidungen im Interesse des Klimaschutzes deutlich erleichtert. Allerdings wäre bei Elektrofahrzeugen nach Ansicht des ADAC zusätzlich eine Angabe zur gesamten und zur real nutzbaren Batteriekapazität sinnvoll gewesen.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) sieht die Reform kritischer. Das neue Energie-Label umfasse jetzt nicht mehr nur die Verbrauchs- und Emissionswerte. Hinzu kämen Angaben zu den Energiekosten bei 15.000 Kilometern Jahresfahrleistung, die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer sowie mögliche CO2-Kosten über die nächsten zehn Jahre bei 15.000 Kilometer Jahresfahrleistung. Dazu finde sich auf dem Label der Hinweis, dass diese Kosten auch höher oder niedriger ausfallen könnten. Das trage aus Sicht des ZDK nicht zur Aufklärung, sondern eher zur Verwirrung der Verbraucher bei.
Der verkehrspolitische Sprecher des Verkehrsclubs Deutschland (VCD), Michael Müller-Görnert, sagte, das neue Label habe viele Verbesserungen gegenüber dem vorherigen, «weil jetzt der absolute CO2-Ausstoß als Basis genommen wird und gar kein Gewichtsbezug mehr stattfindet. Das ist gut, das begrüßen wir.» Dennoch reiche es mit Blick auf den Klimaschutz nicht aus. «Es ist also keine wirkliche Maßnahme, um mehr Klimaschutz im Verkehr zu erreichen. Da braucht es halt wirklich politische, ordnungsrechtliche, aber auch preispolitische Maßnahmen», so Müller-Görnert.
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