Die Anlaufstelle des Bundes für Whistleblower haben seit ihrer Gründung im vergangenen Jahr im Schnitt pro Monat etwa 90 Hinweise auf mutmaßliche Missstände in Behörden und Unternehmen erreicht. Wie eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums auf Anfrage mitteilte, gingen im Zeitraum zwischen dem 2. Juli 2023 und dem 30. April 2024 bei der beim Bundesamt für Justiz angesiedelten externen Meldestelle 902 Meldungen ein. Die Meldestelle wies allerdings darauf hin, dass es hinsichtlich der letzten Monate in Einzelfällen noch zu einer geringfügigen Korrektur der Statistik kommen könne, insbesondere in Fällen, in denen sich erst später herausstelle, dass der Hinweisgeber zunächst eine Beratung bevorzugte und noch keine Meldung im eigentlichen Sinne abgeben wollte.
Am 2. Juli vergangenen Jahres war das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Es soll Menschen, die Missstände aufdecken, vor Entlassung und Schikanen schützen. Behörden und Unternehmen wurden durch das Gesetz verpflichtet, Anlaufstellen zu schaffen, die Meldungen zu Betrügereien, Korruption oder zu Verstößen gegen Tierschutz- oder Umweltschutzregeln entgegennehmen. Mit dem Gesetz wurde mit Verspätung eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt.
Laut Gesetz müssen Behörden und Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern Anlaufstellen schaffen, die Meldungen von Hinweisgebern vertraulich entgegennehmen und bearbeiten. Wer gegen das Gesetz verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro. Arbeitgeber mit 250 oder mehr Beschäftigten mussten die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes bereits zum 2. Juli umsetzen. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten galt eine Karenzzeit bis Mitte Dezember.
Zusätzlich wurde die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz geschaffen. Das Gesetz stellt es Whistleblowern frei, ob sie Verstöße intern oder extern melden. In ihrem Online-Formular warnt die Meldestelle des Bundes vor Falschbeschuldigungen.
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