Die US-Regierung will erstmals Sanktionen wegen der deutsch-russischen Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 verhängen.
Die Strafmaßnahmen sollten an diesem Dienstag verkündet werden und das am Bau der Pipeline beteiligte russische Verlegeschiff «Fortuna» betreffen, sagte eine Sprecherin der Bundeswirtschaftsministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Darüber habe die US-Botschaft in Berlin am Montag die Bundesregierung informiert. «Wir nehmen das mit Bedauern zur Kenntnis.» Zuvor hatte das «Handelsblatt» darüber berichtet.
Bislang hatte die US-Regierung wegen der umstrittenen Gas-Pipeline nur Sanktionen angedroht, aber noch keine verhängt. Mit den neuen Strafmaßnahmen will die Regierung von Donald Trump kurz vor ihrem Amtsende an diesem Mittwoch die Drohung nun erstmals umsetzen. Das US-Außenministerium äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht.
Ein US-Regierungsvertreter hatte bereits im November gesagt, die Regierung habe eine Anzahl Unternehmen und Personen identifiziert, denen erste Strafmaßnahmen drohten. Eine Sprecherin des US-Außenministeriums hatte am vergangenen Mittwoch mitgeteilt, die betroffenen Firmen seien kontaktiert worden. Sie seien über das Risiko auf Basis des neuen Sanktionsgesetzes informiert worden, sollten sie sich weiter an Nord Stream 2 beteiligen.
Die Trump-Regierung, aber auch der Kongress laufen seit langem Sturm gegen Nord Stream 2. Ende 2019 waren die Bauarbeiten an der Pipeline kurz vor der Fertigstellung gestoppt worden, nachdem die USA ein erstes Sanktionsgesetz (Peesa) gegen die Spezialschiffe in Kraft gesetzt hatten, die die Rohre verlegten. Die beiden Schweizer Verlegeschiffe wurden abgezogen. Der russische Präsident Wladimir Putin kündigte an, die Pipeline eigenständig zu Ende bringen – unabhängig von ausländischen Partnern. Die Arbeiten waren im vergangenen Monat wieder aufgenommen worden.
Zu Jahresbeginn war dann ein US-Gesetz in Kraft getreten, mit dem die Sanktionsmöglichkeiten ausgeweitet wurden. Nach diesem neuen Gesetz (Peesca) können auch Unternehmen, die Schiffe für andere Aktivitäten im Zusammenhang mit Verlegearbeiten stellen, mit Strafen belegt werden. Dabei kann es sich etwa um das Ausheben von Gräben für die Pipeline handeln. Auch Firmen, die betroffene Schiffe versichern oder ihnen ihre Hafenanlagen zur Verfügung stellen, drohen Sanktionen. Das gleiche gilt für Unternehmen, die Zertifizierungen für die Pipeline vornehmen, damit diese in Betrieb gehen kann.
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