Unternehmen müssen ihren Beschäftigten wegen der Corona-Pandemie anbieten, von zu Hause aus zu arbeiten – wenn dies irgend möglich ist. An die Kontrollen dieser Pflicht gehen die Länder jedoch höchst unterschiedlich heran, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergibt.
Einige haben gar keine Zahlen, andere hingegen recht detaillierte Aufstellungen von ihren Überprüfungen. Generell lässt sich sagen: Die meisten Unternehmen halten sich offensichtlich an die Vorgaben. Bußgelder wurden bislang keine verhängt, wobei diese in Höhe von bis zu 30 000 Euro auch nur möglich sind, wenn wegen Beanstandungen erlassene Anordnungen nicht beachtet werden.
Eine Studie des Münchner ifo Instituts sieht beim Thema Homeoffice gleichwohl noch viel Luft nach oben. So lag der Anteil der Firmen, die Homeoffice nutzten, den Angaben zufolge im Februar zwar bei 81 Prozent – allerdings arbeiteten nur rund 30 Prozent der Beschäftigten mindestens teilweise von zu Hause aus. «Das Potenzial liegt bei 56 Prozent», sagte ifo-Forscher Jean-Victor Alipour, einer der Autoren. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen könnten demnach noch deutlich mehr tun.
Die Ministerpräsidenten der Länder und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) erhoffen sich vom Homeoffice eine Minimierung des Ansteckungsrisikos. Deshalb vereinbarten sie bei ihrer jüngsten Verhandlungsrunde am vergangenen Mittwoch, die seit dem 27. Januar geltende Homeoffice-Pflicht über den 15. März hinaus vorerst bis Ende April zu verlängern. EU-Arbeitskommissar Nicolas Schmit ist dagegen gegen eine gesetzliche Pflicht zum Homeoffice. «Jetzt zu sagen: „Jeder der kann, muss auch Homeoffice machen“ – da bin ich nicht besonders dafür.» Seiner Meinung nach sollten das Arbeitgeber und Arbeitnehmer aushandeln. «Absolutes Recht? Nein! Absolute Pflicht? Nein!»
Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen halten sich die meisten Firmen an die Pflicht zum Homeoffice in Pandemiezeiten. Nur knapp sechs Prozent der kontrollierten Firmen, die ihren Beschäftigten Heimarbeit ermöglichen müssen, hätten dies «nicht oder nicht entsprechend der betrieblichen Möglichkeiten angeboten», teilte das NRW-Arbeitsministerium auf Anfrage mit. Kontrolleure hatten den Angaben nach im Februar 2799 Betriebe wegen mehrerer Corona-Regeln unter die Lupe genommen. Von den Firmen waren 1800 nicht an die Pflicht gebunden – für die Tätigkeit bei ihnen war Homeoffice nicht möglich. Bei 941, für die die Vorgabe galt, gab es keine Mängel.
In Niedersachsen wurden nach Angaben des Sozialministeriums mit Stand 15. Februar 135 Betriebe kontrolliert und 10 Verstöße festgestellt. In Bremen wurden laut Gewerbeaufsicht seit dem 15. Februar bei 33 Kontrollen 8 Verstöße festgestellt. «Die bisherigen Erfahrungen deuten darauf hin, dass der aller überwiegende Anteil der Arbeitgeber die Verordnung umsetzt», sagte ein Sprecher der Behörde.
Hamburgs amt für Arbeitsschutz hat seit Ende Januar mehr als 800 Firmen schriftlich oder durch unangekündigte Besuche überprüft. Von den rund 270 besichtigten Betrieben hätten demnach 94 Prozent die Regelungen weitgehend eingehalten, sagte ein Sprecher der Justizbehörde. Nicht ganz so gut ausgefallen seien die schriftlichen Kontrollen von rund 550 Betrieben. Mehr als ein Drittel habe keine Homeoffice-Gefährdungsbeurteilung gehabt, die Betrachtung der psychischen Belastung habe sogar bei mehr als der Hälfte der Beurteilungen gefehlt.
Die Behörden in Sachsen-Anhalt machten nach eigenen Angaben bis Anfang März 558 Kontrollen. Dabei wurden 297 Verstöße festgestellt, wobei sich diese sowohl auf die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel als auch auf die Arbeitsschutzverordnung bezogen. «Eine separate Aufstellung von Verstößen gegen die Homeoffice-Pflicht ist nicht möglich», teilte das Landesamt für Verbraucherschutz mit. In SACHSEN wurden bis Mitte Februar von der Arbeitsschutzbehörde 25 Beschwerden zum Thema Homeoffice bearbeitet. 58 Unternehmen habe man angeschrieben, 28 am Firmenstandort kontrolliert.
In HESSEN laufen laut Sozialministerium derzeit rund 1000 Kontrollen, deren Ergebnisse Mitte März vorliegen sollen. «Zur Überprüfung der Umsetzung der Regelungen zum Homeoffice werden zunächst schriftliche Informationen von den Betrieben eingeholt», erläuterte das Ministerium. Danach werde über eine Vor-Ort-Kontrolle entschieden.
Die für schleswig-Holstein zuständige Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord nahm den Angaben nach bis Anfang März rund 220 Anfragen und Beschwerden zur Corona-Arbeitsschutzverordnung entgegen. Aktuell seien noch zehn Vorgänge in Arbeit. In Mecklenburg-Vorpommern hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales bis Ende Februar mindestens 90 Betrieben überprüft – der Bereich Homeoffice sei dabei aber nur einer von knapp 40 Punkten. Im SAARLAND wurden in 26 von 51 überprüften Betrieben Mängel festgestellt, wie das Umweltministerium mitteilte. Dabei handelte es sich etwa um Defizite bei der Bereitstellung von FFP2-Masken.
In Brandenburg sind seit dem 27. Januar im zuständigen Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit 20 Beschwerden wegen fehlender Homeoffice-Angebote von Arbeitgebern eingegangen. Bußgelder seien dazu nicht verhängt worden, teilte das Sozialministerium mit. Beamte des Landesamts seien im Januar und Februar insgesamt 40 Beschwerden über die Nichteinhaltung von Corona-Schuzzmaßnahmen in Betrieben nachgegangen. Sie seien überwiegend begründet gewesen.
Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz legten keine Zahlen zur Kontrolle der Homeoffice-Pflicht vor. In Baden-Württemberg gebe es aber eine landesweite Schwerpunktaktion zum Thema Homeoffice, wobei 1500 Unternehmen angerufen und bei Zweifeln besichtigt werden sollen. Bayern und Rheinland-Pfalz erheben keine Daten.
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