22. November 2024

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Corona-Hilfen: EU will pünktlichen Start trotz Eilantrag

Deutschland kann die geplanten EU-Corona-Hilfen vorerst nicht ratifizieren, da das Bundesverfassungsgericht über einen Eilantrag entscheiden muss. Die EU bleibt aber zuversichtlich.

Nach dem Stopp der europäischen Corona-Hilfen durch das Bundesverfassungsgericht erwartet die EU-Kommission ein schnelles Verfahren in Deutschland.

Man sei zuversichtlich, dass das 750 Milliarden Euro schwere EU-Programm wie geplant Ende Juni startklar sei, erklärten Kommissionssprecher am Montag in Brüssel.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das deutsche Ratifizierungsgesetz zum langjährigen EU-Haushalt und zu den Corona-Hilfen am Freitag gestoppt. Beantragt hatten dies der frühere AfD-Vorsitzende Bernd Lucke und andere Kläger. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier darf das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz vorerst nicht unterzeichnen. Dies gilt, bis der Zweite Senat über einen mit der Beschwerde verbundenen Eilantrag entschieden hat. Wann dies geschieht, ist offen.

Die 27 EU-Staaten hatten die Corona-Hilfen im Sommer 2020 vereinbart. Die 750 Milliarden Euro sollen dem wirtschaftlichen Aufbau in der EU nach der Pandemie dienen und werden vor allem in Südeuropa dringend erwartet. Einen Teil gibt es als Zuschüsse, einen Teil als Darlehen. Dafür soll die EU-Kommission im Namen der EU-Staaten Schulden aufnehmen, die gemeinsam getilgt werden. Dies halten die deutschen Kläger für unzulässig.

Die EU-Kommission kann mit der Aufnahme der Kredite und der Auszahlung erst beginnen, wenn alle 27 Staaten den Beschluss ratifiziert haben. Bisher haben dies 16 Staaten getan, wie ein Kommissionssprecher am Montag sagte. Aber es blieben bis zum geplanten Start noch drei Monate Zeit.

Derzeit arbeiten Deutschland und die übrigen EU-Staaten an Plänen, wohin das Geld fließen soll. Sie sollen bis Ende April vorliegen. Bisher habe noch kein Staat einen fertigen Antrag eingereicht, sagte eine Kommissionssprecherin. 23 Staaten hätten Entwürfe oder Teile davon vorgelegt.