24. November 2024

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Ampel-Fraktionen skizzieren Details für Heizungs-Förderpläne

Durchs Heizen sollen in Deutschland weniger Treibhausgase entstehen. Das ist das Ziel des neuen Heizungsgesetzes. Doch wie sieht es mit der Förderung aus? Langsam wird das Bild klarer.

Die Ampel-Fraktionen haben die geplante Förderung für den schrittweisen Umstieg auf klimafreundlichere Heizungen präzisiert. Die förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch sollen demnach bei maximal 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus liegen. Das geht aus dem Entwurf für einen Entschließungsantrag zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) von SPD, Grünen und FDP hervor, der der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag in Berlin vorlagt. Er soll am Freitag neben dem sogenannten Heizungsgesetz beschlossen werden.

Im Kern sieht das GEG vor, dass künftig nur Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Der Umstieg soll bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert werden – ein genaues Konzept gibt es aber noch nicht. In dem Ampel-Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Förderkonzept vorzulegen und dabei bestimmte «Festlegungen umzusetzen».

Bei Mehrparteienhäusern sollen die maximal förderfähigen Kosten dem Antrag zufolge bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit liegen, für die zweite bis sechste Wohneinheit bei je 10.000 Euro, ab der siebten Wohneinheit bei je 3.000 Euro. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften soll die Regelung entsprechend angewendet werden, bei Nichtwohngebäuden ähnliche Grenzen nach der Quadratmeterzahl gelten.

Post: «Förderung von bis zu 70 Prozent»

SPD-Fraktionsvize Achim Post sagte: «Gerade Bürgerinnen und Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen unterstützen wir beim Heizungsaustausch kräftig – mit einer Förderung von bis zu 70 Prozent.» Auch Vermieter, gemeinnützige Träger und Kommunen würden mit einer Grundförderung unterstützt.

Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch sagte: «Heizen mit fossilem Öl und Gas wird immer teurer. Eine klimafreundliche Heizung spart mittelfristig bares Geld. Den Umstieg gestalten wir sozial und gerecht.»

FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler betonte, die Menschen könnten im Rahmen einer kommunalen Wärmeplanung selbst entscheiden, ob sie etwa eine auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung, eine Holzheizung oder eine Wärmepumpe einbauen möchten. Er warnte vor weitreichenden europäischen Vorgaben. In ihrem Antrag fordern die Ampel-Fraktionen die Bundesregierung auf, «auf europäischer Ebene eine Harmonisierung relevanter EU-Rechtsakte entlang des Gebäudeenergiegesetzes anzustreben».

Kritiker: Wärmepumpenpflicht durch die Hintertür

Hintergrund ist unter anderem eine Aktualisierung eines EU-Gesetzes zu Vorgaben für die Effizienz neuer Heizgeräte, die laut Entwurf ab 2029 gelten könnten. Heizungen sollen demnach mindestens einen Wirkungsgrad von 115 Prozent aufweisen. Kritiker sehen darin eine Wärmepumpenpflicht durch die Hintertür. Zudem wird derzeit über strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden diskutiert. Demnach müssten in den kommenden Jahren viele Immobilien saniert werden. «Die Vorschläge der Kommissionspräsidentin aus der CDU wären extrem teuer für die Bürger und in der Praxis kaum umsetzbar», sagte Köhler mit Blick auf Ursula von der Leyen.

Die EU-Kommission gibt an, ein solcher Wirkungsgrad könne auch schon heute durch Hybridsysteme erreicht werden, die sowohl Energie aus Brennstoffen wie Erdgas, Biokraftstoff oder synthetischen Kraftstoffen als auch Energie aus einer Wärmepumpe oder Solarkollektoren nutzten.