Vor einer mit Spannung erwarteten Entscheidung der EU-Kommission über ein hohes Bußgeld gegen Apple hat der iPhone-Konzern jegliche Verstöße gegen europäisches Wettbewerbsrecht zurückgewiesen. Ein Vertreter des Unternehmens wies den Vorwurf zurück, dass Apple den Wettbewerb auf dem digitalen Musikmarkt in irgendeiner Weise beeinträchtigt habe.
Die «Financial Times» hatte jüngst berichtet, Apple stehe vor einer Strafe von rund 500 Millionen Euro wegen Verstößen gegen das EU-Wettbewerbsrecht. Die genaue Höhe wolle die EU-Kommission im März bekannt gegeben.
Vorwurf: Wettbewerb auf Streamingmarkt verzerrt
In dem Kartellstreit geht es um die Frage, ob Apple als Betreiber des App-Stores für das iPhone und iPad den Wettbewerb auf dem Musik-Streamingmarkt verzerrt hat oder nicht. Vor allem der weltgrößte Streaming-Anbieter Spotify beschwert sich seit Jahren darüber, dass Apple seinen eigenen Dienst Apple Music bevorzuge und Wettbewerber daran hindere, den Apple-Nutzern alternative Bestell- und Bezahloptionen für Musik-Abos anzubieten.
Konkret streiten sich die beiden Seiten darum, ob der Abschluss eines kostenpflichtigen Abos über die Spotify-App untersagt werden kann, wenn Spotify den iPhone-Hersteller nicht am Umsatz beteiligen möchte.
Apple betonte, das Geschäft habe sich seit der ersten Beschwerde 2013 in Europa in diesem Zeitraum für Spotify außergewöhnlich vorteilhaft entwickelt. Mit einem Marktanteil von 59 Prozent seien die Schweden inzwischen führend – vor Amazon Prime Music mit 18 Prozent und YouTube Music mit neun Prozent. Apple liege mit acht Prozent Marktanteil nur auf Platz vier. Bemerkenswert sei, dass der Anteil für Spotify auf den Apple-Smartphones sogar noch höher sei als auf Android-Geräten.
Bußgeld von 500 Millionen Euro?
Der Konzern ließ offen, wie er sich verhalten werde, sollte die EU-Kommission tatsächlich ein Bußgeld in der Größenordnung von 500 Millionen Euro verhängen. Apple steht der Rechtsweg offen, ähnlich wie im Steuerstreit mit der EU. 2016 hatte die EU-Kommission das EU-Mitglied Irland angewiesen, 13 Milliarden Euro Steuern von Apple nachzufordern.
Die Entscheidung wurde vier Jahre später vom Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg für nichtig erklärt. Die Kommission habe nicht belegen können, dass das Unternehmen in Irland zu wenig Steuern gezahlt und der dortige Fiskus Apple unfaire Vorteile gewährt habe. Das Steuerverfahren ist allerdings bisher nicht abgeschlossen, weil ein Berufungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch läuft.
Ähnliche Beiträge
FDP fordert grundlegende Reform des Heizungsgesetzes
CSU bringt U-Ausschuss zu Northvolt ins Spiel
Habeck sieht Chance auf Rückzahlung von Northvolt-Kredit