Für mehr Mobilitätsangebote in Städten und ländlichen Regionen, die man meist digital buchen kann, kommen neue Regeln. Der Bundesrat machte heute einstimmig den Weg für eine Reform des Taxi- und Fahrdienstmarktes in Deutschland frei.
Das zuvor vom Bundestag beschlossene Gesetz soll reguläre Angebote zum Beispiel mit Kleinbussen oder Vans ermöglichen, bei denen sich mehrere Kunden einen Wagen teilen. Bisher sind sie mit Ausnahmeregeln unterwegs. Zugleich sollen klassische Taxi-Anbieter und das öffentliche Angebot mit Bus und Bahn geschützt werden. Für neue Fahrdienst-Vermittler wie Uber sind dafür Vorgaben vorgesehen, die Kommunen festlegen können.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sprach im Bundesrat von einem sehr guten Kompromiss. Das Motto sei: «Neues entstehen lassen, Bewährtes soll bleiben – und das Ganze miteinander verknüpfen.» Sachsens Verkehrsminister Martin Dulig (SPD) sagte, es werde «ein moderner und zeitgemäßer Rahmen für Mobilität von morgen geschaffen». Baden-Württembergs Ressortchef Winfried Hermann (Grüne) betonte, es sei gelungen, «amerikanische Verhältnisse» zu verhindern, was bedeutet hätte: «Taxiverkehr weg, alles fährt Uber.» Öffentlichen Verkehr gebe es dort kaum noch. Sein hessischer Amts- und Parteikollege Tarek Al-Wazir sagte, Ziel sei es, mehr Menschen zum Umsteigen vom Auto in neue Angebote mit fairen Arbeitsbedingungen zu bewegen.
In einigen Städten sind schon Anbieter wie Berlkönig oder Moia unterwegs, bei denen man per App von überall einen einzelnen Platz in kleinen Bussen oder Vans buchen kann. Auf der Fahrt können andere einsteigen. Künftig sollen solche Angebote dauerhaft möglich werden. Kommunen sollen aber zum Beispiel Mindestfahrpreise festlegen können, um Ticketpreise von Bussen und Bahnen nicht zu unterbieten. Solche Sammelangebote sollen daneben auch unter dem Dach des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) möglich sein. Dann könnten sie von Förderungen profitieren, was gerade auf dem Land Anreize für flexiblere Touren mit kleineren Fahrzeugen schaffen könnte.
Besonders umstritten war ein «fairer Ausgleich» zwischen klassischen Taxis und neuen Fahrdienst-Vermittlern wie Uber. Für deren Wagen bleibt es bei einer «Rückkehrpflicht». Sie müssen nach einer Kundenfahrt erst zum Betriebssitz zurück und dürfen – anders als Taxis – nicht an der Straße warten oder sich heranwinken lassen. Großflächige Kommunen sollen aber weitere Abstellorte zulassen können, damit es nicht immer leer bis zum Betriebssitz gehen muss.
Das Gesetz sieht daneben vor, dass Ortskundeprüfungen für Taxifahrer wegfallen. Sie müssen aber ein aktuelles Navigationsgerät haben, auch per Smartphone. Wenn Taxis auf Bestellung kommen, sollen Kommunen für Routen zu gefragten Zielen wie Flughäfen, Bahnhöfen oder Messen feste Streckenpreise festlegen können. Verkehrsanbieter und Plattformbetreiber sollen künftig auch Mobilitätsdaten wie Routen, Haltepunkte und Fahrpläne bereitstellen. Dies soll für Kontrollen, Informationsdienste oder Verkehrslenkung genutzt werden können.
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen erklärte, das Gesetz stärke das Taxi als Teil des ÖPNV und sichere so mit die Mobilitätsversorgung der Bevölkerung. «Für Großstädte hätten wir uns mehr und klarere Regeln gewünscht, um eine Flut von Dumping-Verkehr zu verhindern.» Der Verband der Verkehrsunternehmen begrüßte, dass viele innovative Projekte jetzt Rechts- und Planungssicherheit hätten. Die starke Rolle der Kommunen führe dazu, dass einer «Rosinenpickerei zulasten des ÖPNV» ein Riegel vorgeschoben werden könne. Uber sprach von einer «verpassten Chance». Anstatt die Möglichkeiten der Digitalisierung besser zu nutzen, würden komplexe Detailregelungen geschaffen.
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