Das Arbeitsgericht Frankfurt will am Montag in erster Instanz über den angekündigten mehrtägigen Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ab diesem Mittwoch entscheiden. Sowohl die Deutsche Bahn als auch der Wettbewerber Transdev hatten dort eine einstweilige Verfügung beantragt, um den 64-stündigen Arbeitskampf der Gewerkschaft juristisch stoppen zu lassen, wie das Gericht mitteilte. Endgültig wäre ein Urteil in erster Instanz allerdings nicht. Beide Seiten können vor dem Landesarbeitsgericht Hessen in Berufung gehen. Dort dürfte eine Entscheidung erst am Dienstag fallen.
GDL-Chef Claus Weselsky äußerte sich am Montag optimistisch zu den juristischen Vorgängen. «Wir setzen darauf, dass das Recht auf unserer Seite ist. Wir haben rechtmäßig Forderungen erhoben, wir haben rechtmäßig alle Tarifverträge gekündigt und sind der festen Überzeugung, dass wir auch dieses Mal vor dem Arbeitsgericht Recht bekommen», sagte er in Frankfurt. «Die Durchführung eines dreitägigen Streiks ist bestimmt nicht unverhältnismäßig.»
Es drohen weitreichende Einschränkungen
Weselsky und seine Gewerkschaft hatten im Tarifstreit bei der Bahn und anderen Eisenbahnunternehmen ab Mittwoch zum mehrtägigen Streik aufgerufen. Der Ausstand soll im Personenverkehr um 2.00 Uhr morgens beginnen und bis Freitagabend um 18.00 Uhr andauern. Im Güterverkehr soll es bereits am Dienstagabend um 18.00 losgehen. Es wäre in der aktuellen Tarifauseinandersetzung mit der Bahn der dritte und bisher längste Arbeitskampf.
Sollten die Arbeitsgerichte den Streik nicht verbieten, müssen sich Fahrgäste erneut auf weitreichende Einschränkungen im Fern- und Regionalverkehr einstellen. Bei den bisherigen beiden Warnstreikrunden im vergangenen Jahr fuhren rund 80 Prozent aller Fernzüge nicht. Im Regionalverkehr gab es ebenfalls weitreichende Einschränkungen, die aber regional sehr unterschiedlich ausfielen.
Die Deutsche Bahn geht davon aus, dass der Lokführerstreik in dieser Woche Millionen Fahrgäste beträfe. Das Unternehmen kündigte für Mittwoch bis Freitag erneut einen Notfahrplan mit stark eingeschränktem Angebot an. «Für diese Fahrten setzt die DB längere Züge mit mehr Sitzplätzen ein, um möglichst viele Menschen an ihr Ziel bringen zu können», hieß es. «Dennoch kann eine Mitfahrt nicht garantiert werden», teilte das Unternehmen am Sonntagabend mit.
«Dieser Streik ist nicht nur absolut überflüssig, sondern wir halten ihn auch rechtlich für nicht zulässig», sagte Bahn-Personalvorstand Martin Seiler. «Denn die Lokführergewerkschaft hat ihre Tariffähigkeit durch die Gründung ihrer Leiharbeiter-Genossenschaft verloren.»
Diese Genossenschaft namens Fair Train hatte die GDL im Sommer gegründet. Ziel der Firma ist es laut Weselsky, Lokführer von der Bahn abzuwerben und sie dann zu eigenen Tarifbedingungen an Eisenbahnunternehmen zu verleihen. Die Bahn sieht in der Genossenschaft einen Interessenkonflikt und spricht der GDL die Tariffähigkeit ab: Die Gewerkschaft tritt aus Sicht des Konzerns sowohl als Arbeitgeber als auch als Gewerkschaft auf. Deshalb hatte die Bahn vor kurzem auch Klage gegen die GDL vor dem Landesarbeitsgericht in Hessen eingereicht.
Knackpunkt ist die Absenkung der Wochenarbeitszeit
Die Bahn werde auch mit dieser Feststellungsklage scheitern, betonte Weselsky am Montag. Genossenschaft und Gewerkschaft seien sauber voneinander getrennt. Es gebe keine Weisungsbefugnis der GDL gegenüber der Leihfirma. Die Bahn verknüpfe diese Materie unzulässigerweise mit dem Verfahren gegen den Streik.
Die GDL fordert im Tarifstreit mit der Bahn unter anderem 555 Euro mehr pro Monat sowie eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie. Knackpunkt ist aber die Forderung nach einer Absenkung der Arbeitszeit für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich.
Die Bahn lehnt das ab, hat aber angeboten, bestehende Arbeitszeit-Wahlmodelle zu erweitern. Beschäftigte könnten sich dann für Wochenarbeitszeiten zwischen 35 oder 40 Stunden entscheiden, müssten bei einer Reduzierung aber finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. Die GDL hat das Angebot deshalb als «substanzlos» und «vergiftet» abgelehnt.
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