Der Autobauer BMW muss im laufenden Kartellverfahren der EU zu unerlaubten Absprachen deutscher Autobauer einem Medienbericht zufolge eine Strafe im hohen dreistelligen Millionenbereich fürchten.
Die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission habe einen Verstoß gegen das Kartellrecht festgestellt und die beschuldigten Unternehmen über das Ermittlungsergebnis informiert, berichtete das Online-Wirtschaftsmagazin «Business Insider». Die Ermittlungen der EU richten sich gegen die Autobauer BMW, VW mitsamt der Töchter Audi und Porsche, sowie gegen Daimler. Es geht um mutmaßlich verbotene Absprachen zu technischen Standards, unter anderem der Abgasnachbereitung.
BMW drohe nun eine Strafzahlung in hoher dreistelliger Millionenhöhe, hieß es in dem Bericht. VW kommt demnach wegen einer Selbstanzeige und der Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden mit einer Reduktion des Strafmaßes um rund die Hälfte davon. Sprecher von BMW und VW wollten die Informationen unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht kommentieren. Auch die EU-Kommission in Brüssel wollte sich nicht äußern.
Daimler hat sich selbst als Kronzeuge in dem Verfahren bezeichnet und wiederholt wegen der eigenen «frühzeitigen und umfassenden Kooperation» in Aussicht gestellt, keine Strafen begleichen zu müssen.
BMW hatte bereits im Frühjahr 2019 wegen der Beschwerdepunkte der EU-Kommission eine Rückstellung von 1,4 Milliarden Euro für die drohende Kartellstrafe gebildet. Die genannte Strafhöhe wäre damit also bereits abgedeckt und hätte keine weitere Ergebnisbelastung zur Folge – ungeachtet eines dann zunächst wohl fälligen Abflusses finanzieller Mittel. VW hatte keine Rückstellung für den Fall gebildet. Auch die Wolfsburger hatten sich als Kronzeuge angeboten, Daimler war aber schneller.
Nach wie vor sind die Münchener der Auffassung, dass es in den Gesprächen zwischen den Autobauern um technische Standards unter anderem zur Emissionsvermeidung ging und Kunden auch nicht geschädigt wurden, wie ein Sprecher erläuterte. Der Konzern hatte bereits angekündigt, sich auch mit rechtlichen Mitteln gegen eine etwaige Strafe wehren zu wollen.
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