21. November 2024

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Bericht: Industrie umging Milliardenzahlungen bei EEG-Umlage

Bis zu zehn Milliarden Euro sollen dem Staat bei der EEG-Umlagen durch Tricksereien entgangen sein - zum Leidwesen der normalen Stromkunden. Der «Spiegel» schreibt von rund zwei Dutzend Unternehmen.

Industriekonzerne in Deutschland sollen nach einem Bericht des «Spiegel» jahrelang die EEG-Umlage zur Ökostrom-Förderung umgangen und so Milliarden nicht an den Staat abgeführt haben.

Leidtragende seien die übrigen Stromkunden, die entsprechend höhere Beiträge hätten zahlen müssen, schreibt der «Spiegel».

Laut dem Bericht sind gut zwei Dutzend namhafte Unternehmen, Energieversorger und Stadtwerke beteiligt. Nach Schätzungen gehe es um acht bis zehn Milliarden Euro. Es werde derzeit in mehreren Gerichtsverfahren geklärt, ob die Praxis rechtswidrig gewesen sei.

Ein Fall betrifft den Bayer-Konzern und dessen frühere Tochter Currenta. Allein in diesem Fall stehen laut «Spiegel» Rückzahlungen von bis zu einer Milliarde Euro im Raum. Wegen des noch laufenden Gerichtsverfahrens wollte sich ein Bayer-Sprecher dazu am Samstag auf Anfrage nicht äußern.

Die Unternehmen sollen bei der umstrittenen Praxis Ausnahmeregeln für mit eigenen Kraftwerken erzeugten Strom genutzt haben. Von der Industrie selbst erzeugter und verbrauchter Strom ist von der EEG-Umlage befreit, die beim Endverbraucher derzeit rund ein Fünftel des Strompreises ausmacht. Mit Hilfe sogenannter Scheibenpachtmodelle hätten sich mehrere große Stromverbraucher als Betreiber jeweils ein Kraftwerk geteilt, um so als Stromerzeuger zu gelten und von der EEG-Befreiung zu profitieren.

Das Nachrichten-Magazin beruft sich auf Berechnungen von Gutachtern, die die vier großen Übertragungsnetzbetreiber Amprion, Tennet, 50Hertz und TransnetBW eingesetzt hatten. Sie hatten im Jahr 2019 Scheibenpachtmodelle von rund 300 Industrieunternehmen überprüft und in zahlreichen Fällen bemängelt.

Auslöser der Prüfungen war eine Amnestieregelung für Scheibenpachtmodelle, die wegen der unklaren Rechtslage zum 1. Januar 2017 eingeführt wurde. Der Gesetzgeber habe den Beteiligten an diesen Modellen unter bestimmten Voraussetzungen Vertrauensschutz für die Vergangenheit und die Zukunft gewährt, hieß es damals bei den Netzbetreibern. Um zu klären, ob die Voraussetzungen für diese Amnestieregelung erfüllt seien, habe man umfassende juristische Gutachten in Auftrag gegeben.

Das Bundeswirtschaftsministerium betonte am Sonntag auf Anfrage, die Regelung sei vom Bundestag mit Mehrheit beschlossen worden und stelle Rechtsfrieden her. Sie ziehe einen Schlussstrich unter ein Stromliefermodell, das rechtlich unterschiedlich bewertet wurde. «Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsmeinungen soll es den Unternehmen ermöglicht werden, unter die Vergangenheit einen Schlussstrich zu ziehen.» Im Gegenzug zahlten die Unternehmen nun die volle EEG-Umlage.