Der Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft wird zum Schutz bedrohter Insekten weiter eingeschränkt.
Der Bundesrat ließ am Freitag ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren und stimmte einer Verordnung zu, die unter anderem einen Ausstieg aus der Anwendung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat regelt.
Zunächst soll der Wirkstoff in Gärten und Kleingärten, Parks und Sportplätzen verboten und auf den Äckern stark eingeschränkt werden. Komplett Schluss sein soll dann ab 1. Januar 2024. Generell sollen Pflanzenschutzmittel nahe größeren Flüssen und Seen demnach nur noch mit Mindestabständen von fünf bis zehn Metern eingesetzt werden.
Das am Donnerstag vom Bundestag beschlossene Gesetz sieht vor, dass zusätzliche Gebiete unter besonderen Schutz gestellt werde sollen, die Lebensräume für Insekten sind: Wiesen mit verstreut stehenden Obstbäumen, artenreiche Weiden, Steinriegel und Trockenmauern. In vielen Schutzgebieten soll außerdem der Einsatz insektenschädlicher Chemikalien wie Holzschutzmittel eingeschränkt werden. Kommen sollen erstmals Vorgaben, um «Lichtverschmutzung» einzudämmen – also dass nachtaktive Insekten von Beleuchtung angelockt werden und sterben.
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