Der Bundestag hat ein Gesetz zum Aufbau eines milliardenschweren Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland beschlossen. Konkret geht es um Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und einen Rechtsrahmen vor allem für die Finanzierung des Kernnetzes. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.
Wirtschaftsminister Robert Habeck sprach von einem wegweisenden Gesetz und einer Investition in die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Das Wasserstoff-Kernnetz solle privatwirtschaftlich finanziert werden – mit einer staatlichen Absicherung.
Bedeutung von Wasserstoff
Wasserstoff soll eine Schlüsselrolle beim klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft spielen. Das Kernnetz soll die wichtigsten Leitungen der Wasserstofftransport- und -importinfrastruktur umfassen. Vorgesehen sind insgesamt 9700 Kilometer an Leitungen. In großen Teilen handle es sich um eine Umwidmung des derzeitigen Gasnetzes, sagte der FDP-Energiepolitiker Michael Kruse.
Mit dem Wasserstoff-Kernnetz sollen große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff angebunden werden, etwa wo es große Industriezentren, Speicher und Kraftwerke gibt. Die Leitungen des Kernnetzes sollen laut Wirtschaftsministerium schrittweise von 2025 bis 2032 in Betrieb genommen werden. Für einzelne Projekte soll eine Inbetriebnahme bis 2037 möglich sein, sofern dies von der Bundesnetzagentur entsprechend festgelegt wird. Der CDU-Energiepolitiker Andreas Jung sagte, beim Kernnetz dürfe es keine weißen Flecken geben. Laut Ministerium soll in einem zweiten Schritt das Kernnetz in eine fortlaufende Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff überführt werden.
Grünen-Chefin Ricarda Lang sagte, für den Einstieg in ein neues Energiezeitalter schaffe die Ampel Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und ganze Regionen. «Wir wollen uns zu einem modernen Wasserstoff-Kontinent entwickeln und sicherstellen, dass Deutschland beim Thema nachhaltiger Energie als Spitzenreiter vorangeht und nicht bloß an der Seitenlinie steht.»
Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Branchenverbandes BDEW, bezeichnete den Aufbau des Kernnetzes als zentralen Baustein, um die Energiewende zu meistern. Mit der Flexibilisierung der Frist für die Inbetriebnahme der Kernnetzleitungen sei zudem sichergestellt, dass der Netzhochlauf besser an die Nachfrage angepasst werden könne. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen, sprach von einem wichtigen Signal für die Energiewende und die Wasserstoffwirtschaft.
Finanzierung des Netzes
Erwartet werden Investitionen von rund 20 Milliarden Euro. Grundsätzlich soll das Wasserstoff-Kernnetz vollständig über Netzentgelte finanziert werden.
In der ersten Phase des Hochlaufs überstiegen die Kosten für den Netzbetrieb die Erlöse, während in der zweiten Phase die Erlöse über den Kosten liegen würden, wie die Bundesnetzagentur mitteilte. Deshalb sollen Minder- und Mehrerlöse auf ein dafür eingerichtetes Zwischenkonto verbucht werden. Dieses solle bis 2055 wieder ausgeglichen sein. Vorgesehen sind auch staatliche Absicherungen. FDP-Politiker Kruse sagte, Haftungsrisiken des Staates könnten nur im absoluten Notfall zum Tragen kommen. Regelungen zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes stehen laut Wirtschaftsministerium noch unter dem Vorbehalt einer beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission.
Liebing begrüßte das sogenannte Amortisationskonto. Damit würden Verbraucher vor hohen Netzentgelten geschützt, indem die Kosten über viele Jahre gestreckt würden. Für einen Teil der Investitionen übernehme der Staat eine Garantie. Allerdings seien die beim Ausgleich des Kontos durch den Bund fälligen 24 Prozent Selbstbehalt für Unternehmen hoch und könnten Investitionen verhindern.
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