21. November 2024

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Buschmann will bei Indexmieten nicht nachgeben

Steigt die Inflation, steigt auch die Miete - zumindest bei sogenannten Indexmietverträgen. Die Bauministerin sieht das Konzept kritisch. Der Justizminister will daran aber nichts ändern.

Bundesjustizminister Marco Buschmann sperrt sich gegen Forderungen nach Einschränkungen bei Indexmieten. «Unser Problem bei den Mieten ist doch nicht, dass wir zu wenig Regulierung haben, sondern zu wenig Wohnraum», sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. An diesem Mangel würde sich auch durch eine strengere Regulierung von Indexmieten nichts ändern.

«Im Gegenteil: Investitionen in den Wohnungsbau sind nur dann attraktiv, wenn eine Vermietung wertstabile Erträge verspricht», sagte Buschmann. Wenn die Bundesregierung privates Kapital für den Wohnungsbau mobilisieren wolle, sollte sie nicht das Signal aussenden, «dass da noch mehr Regulierung droht».

Der Justizminister verwies auf den Koalitionsvertrag, in dem keine konkrete Vereinbarung zur Indexmiete enthalten sei. Gleichzeitig betonte er: «Wir haben uns im Koalitionsvertrag auf verschiedene mietrechtliche Reformen verständigt; zu diesen Abreden stehe ich.» Die Ampel-Koalition habe sich aber auch das Ziel von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr gesteckt, «da hinken wir leider noch zu sehr hinterher». Der Bundesverband der Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) erwartet für 2024 lediglich 214.000 neue Wohnungen.

Geywitz: Indexmiete ist Belastung für Mieterinnen

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte im Juni beim Deutschen Mietertag gesagt, sie sehe «großen Veränderungsbedarf» bei der Indexmiete. Diese sei in Zeiten einer hohen Inflation eine starke Belastung für Mieterinnen und Mieter.

Bei Indexmietverträgen können die Mieten jährlich nach dem Wert des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes erhöht werden. Dafür gibt es bei dieser Variante keine Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete. Was für Mieterinnen und Mieter unter dem Strich günstiger ist, hängt also davon ab, was stärker steigt: die Verbraucherpreise insgesamt oder der Mietzins im eigenen Viertel. Die Verbraucherpreise waren im Juli gegenüber dem Vorjahresmonat um 6,2 Prozent gestiegen. Im Juni hatte die Jahresteuerungsrate noch bei 6,4 Prozent gelegen.