3. Dezember 2024

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CO2-Preis – Brüssel genehmigt Entlastung für deutsche Firmen

CO2-Preis – Brüssel genehmigt Entlastung für deutsche Firmen

Der CO2-Preis im Verkehrs- und Wärmebereich soll stärker steigen als bisher geplant. Damit Firmen im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden, sollen sie mit mehreren Milliarden Euro entlastet werden.

Die EU-Kommission hat milliardenschwere staatliche Entlastungen für deutsche Unternehmen genehmigt. Es gehe um eine mit 6,5 Milliarden Euro ausgestattete Regelung, teilte die Kommission in Brüssel mit.

Konkret handelt es sich um einen Ausgleich für Firmen wegen des nationalen CO2-Preises im Verkehrs- und Wärmebereich. Sie sollen im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden. Eine Verlagerung von Produktion ins Ausland soll verhindert werden.

Mit der Maßnahme sollen im internationalen Wettbewerb stehende energieintensive Unternehmen unterstützt werden, indem ihnen für einen Teil der durch das deutsche Emissionshandelssystem bedingten höheren Brennstoffpreise eine Kompensation gewährt wird, wie die Kommission mitteilte. Die Regelung gelte für im Zeitraum von 2021 bis 2030 anfallenden Kosten. Auf diese Weise solle das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen gemindert werden, die mit einer Verlegung von Produktionskapazitäten in Länder mit weniger ehrgeizigen Klimazielen einhergehen würde.

Kompensation liegt bei bis zu 95 Prozent der Kosten

Die Maßnahme komme Unternehmen zugute, die hohe Emissionskosten hätten und bei denen der internationale Wettbewerb besonders intensiv sei. Die Höhe der Kompensation betrage zwischen 65 Prozent und 95 Prozent der Kosten.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) begrüßte die Beihilfeentscheidung. «Das ist ein wichtiges Signal aus Brüssel für die Unternehmen, die im harten internationalen Wettbewerb stehen und zugleich in Klimaschutz investieren.» Die vorgesehene Beihilfe sei im Jahr 2021 für den Zeitraum bis 2030 mit einem Gesamtvolumen von 6,5 Milliarden Euro beantragt worden. Die Ausgleichszahlungen würden den förderfähigen Unternehmen in Form einer teilweisen Erstattung der im Vorjahr entstandenen zusätzlichen Kosten gewährt. Im Gegenzug
müssten begünstigte Unternehmen ökologische Gegenleistungen erbringen – etwa Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Erst am Mittwoch hatte sich die Bundesregierung darauf verständigt, dass der CO2-Preis im Verkehrs- und Wärmebereich im kommenden Jahr stärker steigen soll als bisher geplant. Er soll zum 1. Januar auf 40 Euro pro Tonne angehoben werden, bisher waren 35 Euro geplant. Derzeit liegt er bei 30 Euro. Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf des Wirtschaftsplans des Sondervermögens Klima- und Transformationsfonds, der sich unter anderem aus Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung im Verkehrs- und Wärmebereich speist. Über den Fonds investiert der Bund unter anderem in die energetische Gebäudesanierung und die Dekarbonisierung der Industrie.