Der Streit zwischen dem Autobauer Porsche und den Erben eines ehemaligen Chef-Konstrukteurs über das Design des Erfolgsmodells 911 muss neu verhandelt werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart auf, bei dem die Tochter von Erwin Komenda gescheitert war. (Az.: I ZR 222/20)
Damit steigen ihre Chancen, doch noch Ansprüche auf finanzielle Beteiligung geltend machen zu können – aber nur minimal. Denn in wesentlichen Punkten bestätigte der BGH die Einschätzungen der Stuttgarter Richter, wonach den Erben kein Geld zusteht.
Allerdings hatte das OLG sich nicht mit einer angebotenen Zeugenaussage zur Urheberschaft Komendas am Ursprungsmodell des Porsche 911 befasst. Diese Aussage des Mannes der Klägerin sei zwar erst nach Ablauf einer Frist eingereicht worden. Das OLG hätte sich aber damit auseinandersetzen müssen, ob sie dennoch zulässig sei, urteilten die BGH-Richterinnen und -Richter. Darüber muss das Gericht in Stuttgart nun in einem neuen Verfahren entscheiden.
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