In einem 700 Millionen Euro schweren Streit um die Postbank-Übernahme haben Kleinaktionäre eine Niederlage einstecken müssen. Das Oberlandesgericht Köln wies am Mittwoch zwei Klagen gegen die Deutsche Bank ab.
Es gebe keine belastbaren Anhaltspunkte für geheime Absprachen oder Vertragsinhalte, denen zufolge die Deutsche Bank schon früher als bisher bekannt die Kontrolle gehabt hätte bei der Postbank, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Wurm in seiner Urteilsbegründung. Die Deutsche Bank war 2008 bei der Postbank eingestiegen, 2015 gehörte ihr das Geldhaus komplett.
Knackpunkt in dem schon 2011 begonnenen Gerichtsstreit war die Frage, wann die Frankfurter das Sagen hatten bei der Postbank und nicht mehr der frühere Eigentümer Deutsche Post. 2008 hatte die Deutsche Bank 29,75 Prozent der Postbank gekauft – und blieb damit knapp unterhalb der 30-Prozent-Schwelle, bei der sie den übrigen Aktionären ein Angebot zum Kauf ihrer Anteilsscheine hätte machen müssen.
Das Angebot erfolgte erst 2010, als die Deutsche Bank ihren Anteil aufstockte – dann aber war der Aktienwert wegen der Finanzkrise im Keller, die Postbank-Anteilsscheine hatten massiv an Wert verloren. Hätten die Kleinaktionäre schon 2008 ein Angebot zum Kauf ihrer Anteilsscheine bekommen, hätten sie also deutlich mehr Geld bekommen als später. Laut Geschäftsbericht der Deutschen Bank lag das Klagevolumen bei 700 Millionen Euro plus Zinsen.
Schon 2011 klagte der Effecten-Spiegel vor dem Kölner Landgericht. Das Düsseldorfer Verlagshaus hielt 150.000 Postbank-Aktien – für das Verlagshaus ging es damit grob gesagt um drei Millionen Euro. Doch der Kläger bekam ebenso vor dem Landgericht wie später vor dem Oberlandesgericht eine Abfuhr. Der Bundesgerichtshof (BGH) hingegen stärkte dem Effecten-Spiegel 2014 den Rücken und verwies das Verfahren zurück in die Domstadt. Daraufhin reichten andere Aktionäre Klagen vor dem Kölner Landgericht ein, das ihnen 2017 im Wesentlichen recht gab. Vor dem Kölner OLG wurden die beiden Verfahren gebündelt, nun gibt dieses Gericht wiederum der Deutschen Bank recht.
Der Vorsitzende Richter verwies bei seiner Urteilsverkündung darauf, dass es in seinem Verfahren so umfangreiche Zeugenaussagen und Einblicke in Vertragsunterlagen gegeben habe wie vor keinem anderen Gericht zuvor. So sei das Kölner Landgericht 2017 «nur auf Grundlage technischer Klauseln» zu seinem Urteil gekommen.
Die Behauptungen der Kläger, es habe geheime Absprachen zwischen Käufer und Verkäufer gegeben, um Postbank-Aktionäre zu schädigen, sei nicht belegt worden. «Nichts hat irgendeinen belastbaren Anhaltspunkt für solche Absprachen ergeben», sagte der Vorsitzende Richter. In dem Verfahren war unter anderem Post-Chef Frank Appel als Zeuge aufgetreten, seine Aussage hatte die Vorwürfe der Kläger ebenso wenig stützen können wie die Auftritte anderer Zeugen.
Ein Sprecher der Deutschen Bank zeigte sich erleichtert: «Wir begrüßen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, die unsere Auffassung darin bestätigt, dass die Klagen in Zusammenhang mit der Übernahme der Postbank unbegründet sind.» Der Anwalt des Effecten-Spiegels, Oliver Krauss, war hingegen enttäuscht. «Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass das Landgericht Köln 2017 recht hatte.» Ganz vorbei ist der fast schon ein Jahrzehnt andauernde Rechtsstreit noch nicht: Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Anwalt Krauss sagte, man werde den Gang nach Karlsruhe «intensiv prüfen».
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