21. November 2024

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Discounter und Supermärkte sollen Elektroschrott annehmen

Discounter und Supermärkte sollen Elektroschrott annehmen

Erleichterung für Verbraucher:

Alte Elektrogeräte wie Rasierer oder Handys sollen Bürgerinnen und Bürger künftig auch in Discountern und Supermärkten abgeben können. Eine entsprechende Gesetzesänderung beschloss das Bundeskabinett in Berlin.

Voraussetzung ist, dass die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen. «Damit wird es deutlich leichter, im Alltag kleinere Elektro-Altgeräte zurückzubringen», sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, in Kraft treten sollen die Regeln erst 2022.

Bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimeter soll das Recht auf Rückgabe nicht davon abhängen, ob die Kunden auch ein neues Gerät kaufen. Die Geschäfte müssen den ausgedienten Taschenrechner oder die Powerbank auf jeden Fall annehmen – auch, wenn sie anderswo gekauft wurden. Für größere Geräte soll gelten, dass Kunden sich ein neues kaufen müssen, um das alte abzugeben – etwa, wenn ein Supermarkt im Rahmen einer Aktion Fernseher anbietet.

Auch auf Online-Händler kommen neue Pflichten zu: «Da müssen die Händler künftig Elektroaltgeräte kostenlos unkompliziert zurücknehmen und recyceln», sagte Schulze der dpa. «Künftig dürfen große Händler, ob online oder offline, Elektrogeräte nicht mehr verkaufen, wenn sie sie nicht auch zurücknehmen.» Zudem ist geplant, dass die Online-Verkäufer das Angebot, ein Altgerät mitzunehmen, auch aktiv machen müssen. Online-Marktplätze sollen prüfen müssen, ob die bei ihnen vertretenen Anbieter sich auch am Recycling-System beteiligen.

Hintergrund ist, dass in Deutschland bisher weniger alte Elektrogeräte eingesammelt werden als eigentlich von der EU vorgeschrieben. 2018 waren es 43,1 Prozent bezogen auf die verkauften Geräte der drei Vorjahre, die Quote lag aber bei 45 Prozent. Seit 2019 liegt sie sogar bei 65 Prozent, offizielle Zahlen zur Sammlung gibt es noch nicht. Eigentlich sind Bürger verpflichtet, ihren Müll zu trennen – dazu gehört auch, dass Elektroschrott weder in den Restmüll noch in die gelbe Tonne oder den gelben Sack gehört. Allerdings kontrolliert niemand den Hausmüll, es droht keine Strafe.

Vor dem Hintergrund strengerer Sammelpflichten wurden ab Sommer 2016 der stationäre und der Online-Handel stärker in die Pflicht genommen, Elektroschrott zurückzunehmen, um Verbrauchern den Weg zum Wertstoffhof zu ersparen. Bisher gilt die Rücknahme-Pflicht für Geschäfte aber nur, wenn sie eine Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern haben, im Online-Handel gelten Lager- und Versandflächen.

Eine Sprecherin des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) sagte, für die Verbraucher sei nach wie vor der kommunale Wertstoffhof «die erste Adresse», wenn es um die Entsorgung gehe. Für gute Sammelergebnisse sei daher entscheidend, «die kommunalen Sammelstrukturen zu stärken» – etwa über eine Mitfinanzierung der Wertstoffhöfe «insbesondere durch den Onlinehandel».

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