Die Haushalte in Deutschland müssen sich einer Untersuchung des Vergleichsportals Verivox zufolge in den kommenden Jahren auf steigende Energiekosten einstellen – selbst wenn die EEG-Umlage zur Ökostrom-Finanzierung abgeschafft werden sollte.
Wegen des zu Jahresbeginn eingeführten CO2-Preises müsse ein Durchschnittshaushalt künftig mehr für das Heizen und Autofahren bezahlen, als er bei den Stromkosten sparen könnte.
Die EEG-Umlage ist ein wesentlicher Bestandteil der Stromrechnung, sie macht etwa ein Viertel des Gesamtpreises aus. Um den weiteren Anstieg der Umlage zu stoppen, hat der Bund ihre Höhe mit milliardenschweren Zahlungen aus dem Haushalt gedeckelt – auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde in diesem und 6,0 Cent im kommenden Jahr. Der Bundesrat hat eine raschere und deutlichere Abschmelzung der EEG-Umlage gefordert. Mittelfristig will Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) die Umlage vollständig abschaffen.
Verivox hat folgende Rechnung aufgemacht: Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Jahresverbrauch von rund 3100 Kilowattstunden würde im nächsten Jahr brutto rund 222 Euro EEG-Umlage zahlen. Für das Heizen und das eigene Auto erhöhten sich die Kosten durch den C02-Preis um 194 Euro, so dass dieser Musterhaushalt bei Wegfall der EEG-Umlage 28 Euro sparen könnte.
Durch den steigenden CO2-Preis «schlägt diese Entlastung für einen durchschnittlichen Haushalt bereits im Jahr 2023 in Mehrkosten um», sagte Verivox-Energie-Experte Thorsten Storck. Dann habe dieser Haushalt bereits 5 Euro Mehrkosten. Bis zum Jahr 2025 steige das Plus bei den Energiekosten auf 124 Euro.
Mit dem CO2-Preis soll in den Bereichen Wärme und Verkehr der Umstieg auf klimaschonende Energieträger beschleunigt werden. Seit diesem Jahr müssen Gaslieferanten und Mineralölwirtschaft Rechte zum Ausstoß des Treibhausgases CO2 erwerben. Zum Einstieg liegt der Preis bei 25 Euro pro Tonne CO2 und soll bis 2025 schrittweise auf 55 Euro pro Tonne steigen. Die Zusatzkosten landen am Ende auch bei Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Umstritten ist, wer die Mehrkosten beim Heizen in Mietwohnungen tragen muss. In der Bundesregierung gibt es bislang keine Einigung über die Aufteilung der Zusatzkosten zwischen Mietern und Vermietern. Damit Menschen mit geringen Einkommen einen Ausgleich für die CO2-Kosten erhalten, gibt es seit Januar die sogenannte CO2-Komponente beim Wohngeld.
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