21. November 2024

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EU-Kommission will kleine und mittlere Unternehmen entlasten

Der Mittelstand ist für Europas Wirtschaft unentbehrlich - durch die jüngsten Krisen wurde er teils stark erschüttert. Die EU-Kommission will nun auf verschiedenen Wegen für Entlastung sorgen.

Mit Abbau von Bürokratie, vereinfachter Besteuerung und neuen Maßnahmen gegen Zahlungsverzug will die EU-Kommission kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entlasten. Nach Willen der Brüsseler Behörde sollen etwa Verwaltungsverfahren sowie Berichtspflichten vereinfacht und somit der Verwaltungsaufwand verringert werden, wie EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni und EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton am Dienstag in Straßburg sagten. Darüber hinaus soll dem Mittelstand der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert werden.

Zahlungsverzug bedroht den Mittelstand

Mit einer neuen Verordnung will die Kommission auch Zahlungsverzug bekämpfen. In Zeiten von Krisen und Turbulenzen nähmen Zahlungsverzögerungen zu und stellten ein Risiko für KMU dar: In der EU werde im Durchschnitt jede zweite Rechnung im Geschäftsverkehr verspätet – oder gar nicht – bezahlt, erläuterte die Behörde. Nach Willen der Kommission soll künftig eine Zahlungsfrist von 30 Tagen für alle Handelsgeschäfte gelten.

«Wir vereinfachen die Steuervorschriften, verringern den Verwaltungsaufwand und fördern die Qualifikationen», sagte Breton. Die Überarbeitung der Regeln für den Zahlungsverzug werde ein faireres Geschäftsumfeld für KMU im gesamten Binnenmarkt schaffen. «Dies wird kleine Unternehmen widerstandsfähiger machen und ihnen helfen, schwierige Zeiten zu überstehen», so der Franzose.

99 Prozent sind kleine und mittlere Unternehmen

99 Prozent aller Unternehmen in der EU sind den Angaben nach kleine und mittlere Unternehmen. Sie stellten zwei Drittel der Arbeitsplätze im privaten Sektor und seien von zentraler Bedeutung für das wirtschaftliche und soziale Gefüge in Europa. Ein neuer Beauftragter in der Kommission soll künftig die Belange des Mittelstands im Blick behalten.

Mit vereinfachter Besteuerung möchte die Kommission den KMU eine weitere Hürde nehmen. Derzeit werden grenzüberschreitend in der EU tätige Unternehmen den Angaben nach in mehr als einem Mitgliedsland steuerpflichtig, sobald sie im Ausland eine dauerhafte Betriebsstätte begründen. Künftig sollen sie dem Vorschlag zufolge nur noch mit der Steuerverwaltung des Hauptsitzes interagieren – anstatt mehrere Steuersysteme einhalten zu müssen. Nach Willen der Kommission soll das ab 2026 gelten.

Entlastung auch für grenzüberschreitende Unternehmen

Auch große, grenzüberschreitende Unternehmen in der EU will die Kommission mit verschiedenen Initiativen zur Kostenreduzierung bei der Einhaltung von Steuervorschriften entlasten. 27 verschiedene nationale Steuersysteme machten die Einhaltung der Steuervorschriften für Unternehmen schwierig und kostspielig, so die Behörde. Mit einem neuen Regelwerk soll leichter erkennbar werden, welche Steuern welche Unternehmen wo zahlen müssen.

Mit den verschiedenen Gesetzesvorschlägen soll es zum einen für Unternehmen einfacher und kostengünstiger werden, in der EU tätig zu sein, sagte Gentiloni. Das fördere Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen. «Und zweitens soll es für die Steuerbehörden einfacher werden sicherzustellen, dass die Unternehmen das zahlen, was ihnen zusteht – was gut für die Steuergerechtigkeit, die öffentlichen Finanzen und die soziale Gerechtigkeit ist.»

Einige Vorschläge müssen noch von den EU-Ländern genehmigt oder zusätzlich mit dem Europäischen Parlament verhandelt werden.