Die EU-Länder haben sich auf ihre Position für Verhandlungen um einen gerechten Mindestlohn in der Europäischen Union geeinigt.
Künftig sollen gesetzliche Mindestlöhne demnach anhand «stabiler und klarer» Kriterien festgelegt werden, wie die EU-Staaten am Montag mitteilten. Dazu zählen etwa die Kaufkraft der gesetzlichen Mindestlöhne, das allgemeine Lohnniveau und das Lohnwachstum. Mit der Einigung ist nun auch der Weg frei für Verhandlungen um eine endgültige Regelung mit dem Europaparlament, das sich bereits auf seine Position geeinigt hatte.
Vor allem nordeuropäische Länder sehen Einfluss aus Brüssel auf ihre Sozialpolitik kritisch. Gegen die aktuell verabschiedete Einigung der EU-Länder positionierten sich den Angaben zufolge Ungarn und Dänemark. Österreich habe sich enthalten, ebenso Deutschland, weil die Bundesregierung nur noch geschäftsführend im Amt sei, sagte EU-Arbeitskommissar Nicolas Schmit. Die Entscheidung musste nicht einstimmig getroffen werden.
Im Gegensatz zur Position der EU-Länder stehen in der Einigung des EU-Parlaments konkrete Zahlen. Die Pläne sehen als Leitlinien vor, dass Geringverdiener mindestens 50 Prozent des Durchschnittslohns oder 60 Prozent des sogenannten Medianlohns in dem jeweiligen Land bekommen.
Die EU-Länder wollen sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass nationale Aktionspläne entwickelt werden sollen, wenn weniger als 70 Prozent der Löhne durch Tarifverhandlungen zustande kommen. Das Parlament setzt sich in seiner Position für eine Tarifbindung von 80 Prozent ein. EU-Arbeitskommissar Nicolas Schmit zeigte sich zuversichtlich, dass in den Verhandlungen zwischen Parlament und Ländern in einer «recht nahen Zukunft» eine Einigung gefunden werde.
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