21. November 2024

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Gegen Kriegsfolgen: EU-Kommission vereinfacht Staatshilfe

Der Ukraine-Krieg belastet auch die Wirtschaft in der EU. Daher sollen Unternehmen nun einfacher staatliche Unterstützung erhalten. Diese neuen Regeln hat die EU-Kommission beschlossen.

Unternehmen soll künftig einfacher staatliche Unterstützung gewährt werden können, um sie vor den wirtschaftlichen Auswirkungen des Kriegs gegen die Ukraine zu schützen.

Betroffene Unternehmen sollen künftig bis zu 400.000 Euro vom Staat bekommen können, wie die EU-Kommission mitteilte. Für Agrar- und Fischereiunternehmen gilt demnach eine Grenze von 35.000 Euro. «Diese Unterstützung kann in jeder Form, einschließlich direkter Zuschüsse, gewährt werden», heißt es in der Mitteilung.

Wenn der Staat ein Unternehmen etwa mit Geld oder Steuervorteilen unterstützen will, gelten in der EU eigentlich sehr strengen Regeln. Das soll verhindern, dass der Wettbewerb verzerrt wird und beispielsweise ein EU-Land durch seine Hilfe an ein Unternehmen dafür sorgt, dass ein Konkurrent aus einem anderen Land aus dem Markt gedrängt wird.

Sanktionen belasten EU-Wirtschaft

Neben direkten Folgen des Kriegs, beispielsweise fehlenden Erntehelfern, gibt es auch andere Auswirkungen für Unternehmen: Wegen des russischen Angriffskriegs hatte die EU schwere Sanktionen gegen Moskau verhängt. «Sie belasten auch die EU-Wirtschaft und werden dies auch in den kommenden Monaten tun», sagte die für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. So gibt es etwa Sanktionen gegen russische Banken. Unternehmen ist es zudem in bestimmten Fällen untersagt, mit Firmen aus Russland Geschäfte zu machen.

Der deutsche Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) begrüßte die neuen Vorgaben. «Ich danke der Europäischen Kommission, dass sie gemeinsam mit den Mitgliedstaaten so schnell Lösungsansätze erarbeiten konnte», sagte er.

Ein weiterer großer Block des Vorhabens, um die Kriegseffekte zu dämpfen, betrifft Liquiditätshilfe für Unternehmen. Diese soll in Form von Garantien oder Krediten mit günstigen Zinsen gewährt werden. Obergrenzen sollen anhand des Bedarfs der Firmen, ihres Umsatzes oder anhand der Energiekosten des Unternehmens berechnet werden.

Neue Regeln gelten bis Ende des Jahres

Zudem sollen Unternehmen für Mehrkosten wegen der hohen Strom- und Gaspreise entschädigt werden können. Hierfür sind ebenfalls Grenzen vorgesehen, so dürfen etwa maximal zwei Millionen Euro pro Empfänger gezahlt werden. Wenn ein Unternehmen Verluste macht, sollen sogar Hilfen von bis zu 50 Millionen Euro für bestimmte Unternehmen möglich sein.

Wenn EU-Staaten von dem nun angenommenen neuen Krisenrahmen für Beihilfen Gebrauch machen, sollen sie dafür von Unternehmen mehr Umweltschutz verlangen können. Eine Pflicht dazu besteht aber nicht. Die neuen Regeln sollen vorerst bis Ende des Jahres gelten, können aber verlängert werden.