Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will Steuerflucht aus Deutschland erschweren. Das geht aus einem Gesetzentwurf zum sogenannten Steueroasen-Abwehrgesetz hervor, der am Montag auf der Seite des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht wurde.
Durch das Vorhaben sollen Personen und Unternehmen davon abgehalten werden, Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Steuergebieten fortzusetzen oder neu aufzunehmen, die sich nicht an internationale Steuerstandards halten.
Damit erhielten die deutschen Steuerbehörden die «richtigen Waffen» gegen Steuervermeidung an die Hand, sagte Scholz in Berlin. Entscheidend sei jedoch, dass der Kampf gegen Steuerflucht international koordiniert laufe. «Alleine wären wir alle verloren, zusammen sind wir stark», sagte der SPD-Politiker.
Grundlage des deutschen Gesetzesvorhabens ist die Schwarze Liste der EU zu Steueroasen. Auf der Liste stehen zwölf Staaten, darunter etwa Panama oder die Seychellen, die aus EU-Sicht Steuerhinterziehung oder unfairen Steuerwettbewerb erleichtern.
Geschäfte in Ländern und Gebieten auf der Liste sollen beispielsweise in geringerem Umfang von der Steuer in Deutschland abgesetzt werden können. Zusätzlich sollen Steuerpflichtige, die Geschäfte mit Steueroasen machen, ihre Geschäftsbeziehungen und vereinbarten Vertragsbedingungen in Zukunft stärker dokumentieren.
Der Gesetzentwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Wann er ins Kabinett gehen könne, sei noch unklar, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Montag. Am Ende müssen auch Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Das Thema Steueroasen steht am Dienstag auch auf der Tagesordnung der EU-Wirtschafts- und Finanzminister. Dort war bis zuletzt umstritten, ob etwa die Türkei oder andere Länder neu auf die 2017 erarbeitete Schwarze Liste der Länder und Gebiete mit sehr niedrigen oder gar keinen Unternehmenssteuern kommen sollen. Die Organisation Oxfam warf der Europäischen Union vor, noch immer zahnlos gegen Steueroasen vorzugehen.
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