Zur milliardenschweren Sanierung des Schienennetzes ist eine Gesetzesreform beschlossen worden. Der Bundesrat stimmte dieser am Freitag nach einem Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag zu. Zuvor hatte der Bundestag die im Vermittlungsverfahren erzielten Änderungen beschlossen.
Mit der Reform des Bundesschienenwegeausbaugesetzes kann sich der Bund künftig direkt auch an Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen – und nicht nur an Bauprojekten.
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte: «Nach langen Verhandlungen haben Bundestag und Bundesrat endlich den Weg frei für das größte Sanierungs- und Modernisierungsprogramm der letzten Jahrzehnte freigemacht.»
40 hoch belastete Strecken sollen saniert werden
Das Gesetz ist wichtig für die milliardenteure Generalsanierung wichtiger Bahnstrecken. Bis zum Jahr 2030 will die Bahn 40 hoch belastete Strecken grundlegend sanieren, um wieder pünktlicher und zuverlässiger zu werden. Los geht es Mitte Juli auf der Riedbahn zwischen Frankfurt und Mannheim, die dafür für ein knappes halbes Jahr gesperrt wird.
Zwischen Bund und Ländern war es umstritten, wer einen Schienenersatzverkehr mit Bussen bezahlt. Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss sollen die Länder die Kosten für den Schienenersatzverkehr in Höhe von 50 Prozent tragen, der Bund 40 Prozent und die Bahn 10 Prozent.
Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sagte im Bundesrat, der Schienenersatzverkehr bei den Generalsanierungen der Hochleistungskorridore koste etwa 1,5 Milliarden Euro. Dafür und für andere Aufgaben müssten aber die Regionalisierungsmittel erhöht werden – mit diesen Milliarden-Geldern des Bundes bestellen Länder und Verbünde Leistungen bei Verkehrsunternehmen. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) sagte, wenn die Länder keine zusätzlichen Mittel bekämen, müssten sie Verkehre abbestellen. Die Länder fordern seit langem eine deutliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel.
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