23. November 2024

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Gewerkschaften wollen Homeoffice-Kontrollen

Wenn keine zwingenden Gründe dagegensprechen, müssen Arbeitgeber das Arbeiten von zuhause ermöglichen. So sieht es eine Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vor. Gewerkschaften fordern nun Strafen bei Nicht-Einhaltung. Und es gibt weitere Probleme.
Und Strafen bei Verstoß:

Mit Blick auf die Homeoffice-Vorgabe dringen Gewerkschaften auf Kontrollen – und gegebenenfalls Sanktionen bei Nichteinhaltung.

DGB-Chef Reiner Hoffmann sagte der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Donnerstag): «Es ist eine Schwachstelle, dass es nicht ausreichend Personal gibt, um die Einhaltung der Homeoffice-Regeln und des Arbeitsschutzes zu kontrollieren.»

Für einen glaubwürdigen Kampf gegen die Pandemie seien bei erheblichen Verstößen gegen Arbeitsschutz- und Homeoffice-Regeln spürbare Sanktionen nötig. Arbeitgeber, die nicht willig seien, der Lage entsprechend mitzumachen, würden sich dann dreimal überlegen, ob sie dieses Risiko eingehen.

Auch Verdi forderte die Arbeitgeber auf, die angeordneten Maßnahmen verantwortungsvoll umzusetzen – und die Behörden, dies zu überprüfen: «Die Aufsichtsbehörden müssen die Einhaltung der Vorgaben kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden», sagte Dagmar König, Mitglied im Verdi-Bundesvorstand, am Donnerstag.

Unternehmen in Deutschland sollen zumindest vorübergehend über eine neue Verordnung dazu angehalten werden, Beschäftigten in der Pandemie mehr Homeoffice anzubieten. Eine entsprechende «Corona-Arbeitsschutzverordnung» hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch dem Kabinett vorgelegt. Sein Ministerium spricht in den Erläuterungen zu der Verordnung von einer «Pflicht», Homeoffice anzubieten, «soweit dies nach den betrieblichen Gegebenheiten möglich ist».

Verdi begrüßte die Verordnung, kritisierte jedoch, sie erreiche nicht das gesteckte Ziel. Mit der Corona-Arbeitsschutzverordnung würden die Arbeitgeber zwar angehalten, noch intensiver Maßnahmen zur Kontaktreduzierung umzusetzen. «Diese Regelungen reichen jedoch nicht aus», sagte König. Es fehlten unter anderem Vorgaben zur Arbeitsausstattung im Homeoffice durch die Arbeitgeber, zur Übernahme der zusätzlich bei der Heimarbeit anfallenden Kosten und eine Aussage zum Unfallversicherungsschutz. Darüber hinaus werde auch nicht konsequent auf das Tragen von FFP-2-Masken hingewirkt.

Auch der Deutsche Beamtenbund begrüßte die Vorgabe, wenn es möglich ist zu Hause zu arbeiten. «Dazu ermuntern wir unsere Kolleginnen und Kollegen, weil wir den Apell der Bundesregierung als wichtig erachten, so viel wie möglich ins Homeoffice zu verlagern», sagte der Vorsitzende Ulrich Silberbach am Donnerstag dem Radiosender SWR Aktuell. Allerdings sei das häufig leider nicht möglich: Nach einer aktuellen Erhebung sei Heimarbeit auf Bundesebene für 67 Prozent der Beschäftigten möglich. Auf Landesebene bezifferte Silberbach den Anteil auf 55 Prozent. Im Öffentlichen Dienst der Kommunen könne Homeoffice aber gerade mal von 35 Prozent genutzt werden.

Grund dafür ist Silberbach zufolge vor allem die mangelnde technische Ausstattung: «Wir haben über Jahre hinweg den Öffentlichen Dienst auf Kante genäht. Und das rächt sich jetzt.» Es sei versäumt worden, ausreichende Leitungs- und Serverkapazitäten zu schaffen. «Die Bereitschaft ist sehr hoch – aber es fehlt an den technischen Möglichkeiten.» Das gelte auch für die Endgeräte. Auf Grund der rechtlichen Vorgaben sei es oft nicht möglich, den privaten Laptop zu nutzen.

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