21. November 2024

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Habeck will «Klimaschutzverträge» auf Mittelstand erweitern

Die Bundesregierung will den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft vorantreiben. Dabei könnte ein Instrument eine Schlüsselrolle spielen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will für den Umbau der Wirtschaft geplante milliardenschwere staatliche «Klimaschutzverträge» auf den Mittelstand erweitern. Zudem sollen sich Firmen nicht bewerben können, um Staatsgelder zu bekommen – geplant sind nun Auktionen.

Das geht aus einer Förderrichtlinie des Wirtschaftsministeriums hervor, die in die Ressortabstimmung ging. Zuvor hatte das «Handelsblatt» darüber berichtet.

Um Unternehmen beim Umbau hin zu einer klimafreundlichen Produktion zu unterstützen, plant Habeck eine Förderung über «Klimaschutzverträge». Dadurch sollen Kostennachteile ausgeglichen und Investitionen in klimafreundliche Produktionsverfahren gefördert werden.

Für die Klimaschutzverträge und das Förderprogramm «Dekarbonisierung der Industrie» dürfte ein zweistelliger Milliardenbetrag nötig sein, heißt es in einem Papier des Ministeriums. Die Europäische Kommission muss das Programm noch genehmigen. Möglichst schon ab April aber sollen Unternehmen Interesse bekunden können.

Deutschland will bis 2045 Klimaneutralität erreichen. Die Umstellung auf eine klimafreundliche Produktion sei aber häufig mit hohen Kosten und vor allem Preisrisiken verbunden, heißt es in dem Papier mit Blick etwa auf energieintensive Branchen wie die Stahlindustrie. «Daher meiden viele Industrieunternehmen diese Investitionen aktuell noch.»

Was ist ein Klimaschutzvertrag?

Bei einem Klimaschutzvertrag soll der Staat dem Unternehmen eine Ausgleichszahlung garantieren, die es für die höheren Kosten der klimaneutralen Produktion entschädigt. Außerdem soll das Unternehmen gegen Schwankungen des CO2-Preises und andere Risiken abgesichert werden. «Sobald die grüne Produktion ohne staatliche Förderung profitabel ist, müssen Unternehmen auf Basis des Klimaschutzvertrags Geld an den Staat zahlen», heißt es im Ministeriumspapier.

Bei den Klimaschutzverträgen sollen Investitions- sowie Betriebskosten über einen Zeitraum von 15 Jahren gefördert werden. Unternehmen sollen nur dann gefördert werden, wenn der zur Industrieproduktion genutzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde.

Nach einem überarbeiten Entwurf der Förderrichtlinie soll das Programm nun auch Unternehmen mit kleineren Produktionsanlagen offen stehen. Zudem könnten sich mehrere kleinere Anlagen gemeinsam für eine Förderung als Konsortium bewerben. »Der Mittelstand profitiert von Klimaschutzverträgen somit nicht nur mittelbar, etwa durch Aufträge im Anlagenbau, und mittelfristig dadurch, dass die Kosten klimafreundlicher Anlagen sinken. Er kann sich auch für eine direkte Förderung bewerben.»

Unternehmen sollen bieten müssen, wie viel Euro sie brauchen, um mit ihrer Technologie eine Tonne CO2 zu vermeiden. Dadurch sollen nur diejenigen Unternehmen einen Klimaschutzvertrag erhalten, die besonders günstig kalkuliert haben. Die Höhe der Förderung bemisst sich nach den jeweiligen Mehrkosten der klimafreundlichen Anlage im Vergleich zur konventionellen Anlage.